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Portierung

Mitnahme der Rufnummer beim Anbieterwechsel — kostenlos und gesetzlich garantiert.

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Portierung bezeichnet im deutschen Telekommunikationsrecht die Übertragung einer bestehenden Rufnummer von einem Anbieter zu einem anderen — ohne dass sich die Nummer selbst ändert. Der Begriff leitet sich vom lateinischen „portare" (tragen, übertragen) ab und ist seit der Liberalisierung des deutschen Telefonmarkts Ende der 1990er-Jahre gesetzlich verankert. Rechtsgrundlage ist § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das Anbietern vorschreibt, Rufnummern auf Kundenwunsch kostenlos zu übertragen. Das gilt sowohl für Festnetz- als auch für Mobilfunknummern. Praktisch bedeutet das: Wer nach zehn Jahren von der Telekom zu 1&1 wechselt, behält seine vertraute Festnetznummer — Familie, Freunde und Geschäftspartner erreichen Sie weiterhin unter derselben Nummer. Die Portierung schützt Verbraucher vor einem der größten Wechselhemmnisse und stärkt den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt. Ohne dieses Recht wären viele Kunden faktisch an ihren Anbieter gebunden, weil ein Nummernwechsel erhebliche Umstände mit sich brächte. Wichtig: Die Portierung ist ein Recht des Kunden, kein Entgegenkommen des Anbieters — der abgebende Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Übertragung zu ermöglichen.

Ratgeber: Hintergründe und Schritt für Schritt

Wie funktioniert die Portierung?

Den Portierungsauftrag stellt in der Regel der neue Anbieter — der sogenannte aufnehmende Anbieter — im Namen des Kunden. Sie müssen also nicht selbst aktiv bei Ihrem alten Anbieter kündigen und gleichzeitig die Portierung beantragen; beides kann über den neuen Anbieter laufen. Konkret läuft der Prozess so ab: Sie schließen beim neuen Anbieter einen Vertrag ab und erteilen dabei ausdrücklich den Auftrag zur Rufnummernmitnahme. Der neue Anbieter übermittelt diesen Auftrag elektronisch an den alten Anbieter. Dieser ist verpflichtet, die Nummer zum vereinbarten Datum freizugeben. Die eigentliche technische Umschaltung dauert in der Praxis meist wenige Minuten bis einige Stunden — in dieser kurzen Zeitspanne kann es zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit kommen. Gesetzlich ist eine maximale Unterbrechungszeit von einem Werktag vorgeschrieben; in der Realität liegt sie bei den meisten Anbietern deutlich darunter, oft unter einer Stunde.

Praktische Bedeutung für DSL- und Internet-Nutzer

Bei einem Wechsel des Internetanbieters ist die Festnetz-Rufnummer fast immer Teil des Pakets — DSL- und Kabelverträge beinhalten in Deutschland standardmäßig einen Telefonanschluss. Wer also von Vodafone Kabel zu o2 DSL wechselt, möchte typischerweise seine bisherige Festnetznummer behalten. Hier greift die Portierung direkt. Wichtig ist der zeitliche Ablauf: Der Portierungstermin sollte möglichst mit dem Schalttermin des neuen Anschlusses übereinstimmen. Liegt der Portierungstermin vor der Freischaltung des neuen Anschlusses, sind Sie kurzzeitig ohne Festnetz. Liegt er danach, läuft der alte Vertrag länger als nötig. Sprechen Sie beim Vertragsabschluss konkret an, dass Sie Ihre Nummer mitnehmen möchten, und notieren Sie sich die zugesagte Portierungsdatum. Bei PŸUR, 1&1, Telekom, Vodafone und o2 ist die Rufnummernmitnahme standardmäßig im Bestellprozess vorgesehen — Sie müssen sie aber aktiv auswählen und Ihre bisherige Nummer korrekt angeben.

Häufige Missverständnisse

Ein verbreiteter Irrtum: Viele Kunden glauben, die Portierung sei nur bei Mobilfunk möglich oder besonders kompliziert beim Festnetz. Tatsächlich funktioniert sie bei beiden Anschlussarten gleichermaßen zuverlässig. Ein weiteres Missverständnis betrifft die Kündigung: Die Portierung ersetzt nicht automatisch die Kündigung beim alten Anbieter. Zwar leitet der neue Anbieter häufig auch die Kündigung weiter, aber das ist kein gesetzlicher Automatismus. Prüfen Sie, ob Ihr neuer Anbieter die Kündigung übernimmt, oder kündigen Sie selbst fristgerecht — sonst zahlen Sie möglicherweise doppelt. Ein dritter Irrtum: Manche Kunden denken, die Portierung koste Geld. Das ist falsch. Der abgebende Anbieter darf für die Freigabe der Nummer keine Gebühr verlangen. Interne Bearbeitungsgebühren des aufnehmenden Anbieters sind zwar theoretisch möglich, in der Praxis bei den großen deutschen Anbietern aber nicht üblich.

Wann ist die Portierung besonders relevant?

Die Portierung ist immer dann entscheidend, wenn Sie Ihren Anbieter wechseln und Ihre bisherige Nummer behalten möchten. Das betrifft Privatkunden ebenso wie Selbstständige und kleine Unternehmen, die ihre Festnetznummer auf Visitenkarten, Webseiten oder in Verzeichnissen eingetragen haben. Auch beim Wechsel der Anschlussart — etwa von DSL auf Glasfaser bei einem anderen Anbieter — ist die Portierung relevant. Ebenso wenn Sie umziehen und dabei den Anbieter wechseln: Hier ist jedoch zu beachten, dass Ortsnetzrufnummern (mit Vorwahl) in der Regel nur innerhalb desselben Ortsnetzbereichs portiert werden können. Ziehen Sie in eine andere Stadt, erhalten Sie eine neue Vorwahl und damit eine neue Nummer — die Portierung der alten Nummer ist dann technisch nicht möglich.

Checkliste vor dem Abschluss

Bevor Sie sich entscheiden, empfehlen wir die folgenden Punkte zu prüfen — dauert in der Regel 5–10 Minuten.

  • Notieren Sie Ihre aktuelle Rufnummer vollständig (inkl. Vorwahl) vor dem Vertragsabschluss beim neuen Anbieter.
  • Wählen Sie beim Bestellprozess des neuen Anbieters aktiv die Option 'Rufnummer mitnehmen' aus.
  • Klären Sie, ob der neue Anbieter die Kündigung beim alten Anbieter in Ihrem Namen übernimmt — oder ob Sie selbst kündigen müssen.
  • Stimmen Sie Portierungstermin und Schalttermin des neuen Anschlusses aufeinander ab, um Unterbrechungen zu minimieren.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Rufnummer eine Ortsnetzrufnummer ist — bei einem Umzug in eine andere Stadt ist die Mitnahme nicht möglich.
  • Bewahren Sie die Auftragsbestätigung des neuen Anbieters mit dem zugesagten Portierungsdatum auf.
  • Rechnen Sie mit einer kurzen Unterbrechung (meist unter einer Stunde) am Portierungstag und informieren Sie wichtige Kontakte vorab.

Alternativen und Abgrenzung

Portierung vs. Umzug der Rufnummer: Beim Umzug innerhalb desselben Ortsnetzbereichs bleibt die Nummer erhalten, ohne dass eine formale Portierung nötig ist — der Anbieter schaltet den Anschluss schlicht an der neuen Adresse frei. Eine Portierung im rechtlichen Sinne findet nur statt, wenn der Anbieter wechselt.

Portierung vs. Rufnummernmitnahme: Beide Begriffe werden im Alltag synonym verwendet. „Rufnummernmitnahme" ist die verbraucherfreundliche Bezeichnung, „Portierung" der technisch-rechtliche Fachbegriff. Gemeint ist dasselbe.

Portierung vs. Rufnummernübertragung bei Umzug ins Ausland: Ins Ausland kann eine deutsche Festnetznummer nicht portiert werden. Das TKG gilt nur im deutschen Telekommunikationsnetz. Mobilfunknummern können unter bestimmten Umständen zu ausländischen Anbietern übertragen werden, das ist aber ein anderer rechtlicher Rahmen.

Portierung vs. Kündigung: Die Portierung ist kein Kündigungsersatz. Sie regelt ausschließlich die Übertragung der Rufnummer. Die Kündigung des alten Vertrags muss separat erfolgen — entweder durch Sie selbst oder durch den neuen Anbieter in Ihrem Auftrag. Verwechseln Sie beides nicht, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

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Planen Sie den Portierungstermin bewusst auf einen Werktag — idealerweise Dienstag bis Donnerstag. An Montagen und Freitagen ist die Auslastung der Portierungssysteme erfahrungsgemäß höher, was zu leichten Verzögerungen führen kann. Außerdem: Notieren Sie sich nach dem Vertragsabschluss das schriftlich bestätigte Portierungsdatum und beobachten Sie an diesem Tag kurz die Erreichbarkeit Ihres Anschlusses. Sollte die Portierung bis zum Abend nicht erfolgt sein, kontaktieren Sie umgehend Ihren neuen Anbieter — je früher Sie reagieren, desto schneller lässt sich ein technisches Problem lösen.

Häufige Fragen

Kostet die Portierung meiner Festnetznummer Geld?

Nein. Der abgebende Anbieter darf für die Freigabe Ihrer Rufnummer keine Gebühr verlangen — das ist gesetzlich in § 46 TKG geregelt. Prüfen Sie dennoch die Vertragsbedingungen Ihres neuen Anbieters auf etwaige Bearbeitungsentgelte, die in der Praxis bei den großen deutschen Anbietern aber nicht üblich sind.

Wie lange dauert die Portierung?

Die technische Umschaltung selbst dauert meist wenige Minuten bis Stunden. Gesetzlich ist eine maximale Unterbrechung von einem Werktag erlaubt. Der gesamte Prozess von Auftragserteilung bis zur aktiven Portierung dauert in der Regel zwischen einem und fünf Werktagen, je nach Anbieter und Auslastung.

Kann ich meine Festnetznummer auch zu einem Mobilfunkanbieter portieren?

Grundsätzlich ist eine Portierung von Festnetz zu Mobilfunk technisch möglich, in der Praxis aber unüblich und nicht von allen Anbietern unterstützt. Fragen Sie konkret beim gewünschten Mobilfunkanbieter nach, ob er Festnetznummern übernimmt.

Was passiert, wenn der alte Anbieter die Portierung verweigert?

Das ist rechtswidrig. Sie können sich an die Bundesnetzagentur wenden, die als Regulierungsbehörde für den deutschen Telekommunikationsmarkt zuständig ist und Beschwerden in solchen Fällen nachgeht. In der Praxis sind Verweigerungen selten; häufiger sind Verzögerungen durch fehlerhafte Auftragsübermittlung.

Muss ich selbst beim alten Anbieter kündigen?

Die Portierung ersetzt die Kündigung nicht automatisch. Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung in Ihrem Auftrag — prüfen Sie das aber ausdrücklich. Andernfalls kündigen Sie selbst schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Kann ich meine Nummer mitnehmen, wenn ich in eine andere Stadt umziehe?

Nur eingeschränkt. Ortsnetzrufnummern (z. B. 030 für Berlin) sind an den jeweiligen Ortsnetzbereich gebunden. Ziehen Sie in eine andere Stadt mit anderer Vorwahl, ist eine Portierung der alten Nummer technisch nicht möglich. Sie erhalten dann eine neue Nummer mit der lokalen Vorwahl.

Wie lange im Voraus muss ich die Portierung beantragen?

In der Regel reichen wenige Werktage. Beantragen Sie die Portierung idealerweise gleichzeitig mit dem neuen Vertrag, damit der neue Anbieter genug Vorlaufzeit hat, den Portierungstermin mit dem Schalttermin abzustimmen. Bei sehr kurzfristigen Wechseln kann es zu Verzögerungen kommen.

Verliere ich meine Nummer, wenn ich den Portierungsauftrag zurückziehe?

Nein. Solange die Portierung noch nicht vollzogen ist, können Sie den Auftrag in der Regel widerrufen — sprechen Sie dafür umgehend mit Ihrem neuen Anbieter. Nach erfolgter Portierung bleibt die Nummer beim neuen Anbieter aktiv; eine Rückportierung zum alten Anbieter wäre ein separater Vorgang.

Fachbegriffe kurz erklärt

Rufnummernmitnahme

Ortsnetzrufnummer

Schalttermin

Aufnehmender Anbieter

TKG (Telekommunikationsgesetz)

Weitere Begriffe finden Sie in unserem DSL-Glossar.

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