📞 0611 / 94918031 (kostenlos, Mo-Fr 9–17 Uhr)
d dslvertrag.de

Preiserhöhungen 2026 — wer wird teurer?

Aktuelle Übersicht aller Anbieter.

Wer seinen Internetvertrag in den letzten Jahren nicht angefasst hat, erlebt gerade eine unangenehme Überraschung: Die monatliche Abbuchung ist höher als vereinbart — und das vollkommen legal. Preiserhöhungen im Telekommunikationsbereich sind seit der TKG-Reform 2021 unter bestimmten Bedingungen möglich, ohne dass Anbieter automatisch ein Sonderkündigungsrecht auslösen müssen. 2025 haben mehrere große Anbieter die Preisschraube bereits gedreht, und für 2026 zeichnen sich weitere Anpassungen ab. Dieser Artikel gibt Ihnen eine aktuelle Übersicht: Welche Anbieter haben angekündigt, teurer zu werden? Was dürfen Anbieter rechtlich tun — und was nicht? Und vor allem: Wie schützen Sie sich als Kunde, und wann haben Sie ein echtes Sonderkündigungsrecht? Wir beleuchten die Situation bei Telekom, Vodafone, 1&1, o2 und PŸUR — sachlich, ohne Panikmache, aber mit klaren Handlungsempfehlungen.

Ratgeber: Hintergründe und Schritt für Schritt

Warum Preiserhöhungen im Telekommunikationsbereich zunehmen

Die Zeiten stabiler Flatrate-Preise über die gesamte Vertragslaufzeit sind vorbei. Hintergrund ist eine Kombination aus gestiegenen Netzausbaukosten, Inflation und einer veränderten Rechtslage. Seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) 2021 dürfen Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen die Preise während eines laufenden Vertrags erhöhen — sofern sie dies transparent ankündigen und dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Entscheidend ist dabei Paragraph 57 TKG: Erhöht ein Anbieter den Preis, muss er den Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich informieren. Der Kunde hat dann das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Klingt fair — in der Praxis übersehen aber viele Kunden die Ankündigungen, die oft als unscheinbare Beilage zur Rechnung oder als E-Mail mit nichtssagendem Betreff ankommen.

Dazu kommt ein strukturelles Problem: Der Glasfaserausbau in Deutschland kostet die Anbieter Milliarden. Telekom, Vodafone und 1&1 investieren massiv in FTTH-Infrastruktur. Diese Kosten wollen refinanziert werden — und das geschieht nicht nur über Neukundenpreise, sondern zunehmend auch über Bestandskundenanpassungen.

Telekom: Moderate Anpassungen mit System

Die Telekom hat in den vergangenen Jahren eine Strategie entwickelt, die man als „schleichende Anpassung" bezeichnen könnte. Konkret: Statt einer großen Preiserhöhung gibt es regelmäßige kleinere Schritte. Im Jahr 2024 erhöhte die Telekom die Preise für ältere MagentaZuhause-Tarife um bis zu 5 Euro monatlich. Für 2025 und 2026 sind weitere Anpassungen im Gespräch, insbesondere für Kunden, die noch auf alten VDSL-Tarifen ohne Glasfaser-Option sitzen.

Ein konkretes Muster ist erkennbar: Kunden mit Verträgen, die älter als 24 Monate sind und keine aktuelle Tarifgeneration buchen, sind besonders betroffen. Wer beispielsweise noch einen MagentaZuhause S-Tarif aus 2021 hat, zahlt inzwischen häufig mehr als ein Neukunde mit vergleichbarem Produkt. Die Telekom begründet Erhöhungen regelmäßig mit gestiegenen Netzkosten und Investitionen in den Glasfaserausbau. Redaktionelle Einschätzung: Bei der Telekom lohnt es sich, aktiv das Gespräch mit der Retentionsabteilung zu suchen — Bestandskunden erhalten dort oft Angebote, die öffentlich nicht sichtbar sind.

Vodafone: Kabel-Kunden besonders im Fokus

Vodafone hat in den letzten 18 Monaten vor allem seine Kabelkunden spüren lassen, was Preisanpassungen bedeuten. Nach der Übernahme des ehemaligen Unitymedia-Netzes und dem schrittweisen Umbau auf DOCSIS 3.1 und perspektivisch auf Glasfaser-Koaxial-Hybridtechnologie (HFC) stiegen die Preise für CableMax-Tarife mehrfach. Im Frühjahr 2024 erhöhte Vodafone die monatlichen Grundgebühren für mehrere Kabeltarife um 3 bis 7 Euro.

Für 2026 ist die Situation bei Vodafone besonders interessant: Das Unternehmen befindet sich in einer Transformationsphase. Die Kabelinfrastruktur wird in vielen Regionen auf Glasfaser umgerüstet, was technisch notwendige Umstellungen mit sich bringt. Kunden, die in solchen Ausbaugebieten leben, könnten mit einem Tarifwechsel konfrontiert werden — verbunden mit veränderten Preisen. Wichtig zu wissen: Ein erzwungener Tarifwechsel durch den Anbieter gilt rechtlich als Vertragsänderung und löst ein Sonderkündigungsrecht aus, sofern sich die Konditionen verschlechtern.

Ein weiterer Punkt betrifft die TV-Komponente: Vodafone hat das Kabel-TV-Angebot für Mieter in Mehrfamilienhäusern (das sogenannte Sammelinkasso-Modell) nach einer gesetzlichen Änderung 2024 auf Einzelverträge umgestellt. Wer bisher über die Nebenkosten TV bekam, muss nun einen eigenen Vertrag abschließen — das ist zwar keine klassische Preiserhöhung, bedeutet aber für viele Haushalte faktisch Mehrkosten.

1&1: Günstig einsteigen, aber Bestandskunden aufgepasst

1&1 positioniert sich traditionell als Preisführer im DSL- und Glasfasersegment. Die Einstiegspreise sind oft attraktiv — doch was passiert nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit? Hier zeigt sich ein bekanntes Muster: Aktionspreise gelten meist für 24 Monate, danach greift der reguläre Tarif, der spürbar höher liegen kann. Das ist technisch keine „Preiserhöhung" im Sinne des TKG, sondern das vertraglich vereinbarte Auslaufen eines Rabatts — dennoch landet am Ende des Monats mehr auf der Rechnung.

Darüber hinaus hat 1&1 in einigen Tarifsegmenten 2024 die Preise für Bestandskunden angehoben, insbesondere bei älteren DSL-Verträgen mit geringen Bandbreiten. Für 2026 ist zu erwarten, dass 1&1 den Fokus auf seinen eigenen Glasfaserausbau legt und Kunden in ausgebauten Gebieten auf neue Tarife migrieren möchte — was Chancen, aber auch Risiken für die monatliche Belastung birgt. Wer bei 1&1 unter Vertrag ist, sollte seinen aktuellen Tarif mit dem aktuellen Neukundenangebot vergleichen: Oft ist ein Wechsel innerhalb des Anbieters günstiger als das Warten auf eine Kündigung.

o2 (Telefónica): Stabiler, aber nicht immun

O2 hat sich in den vergangenen Jahren vergleichsweise zurückgehalten, was Preiserhöhungen im Festnetzbereich betrifft. Das liegt auch daran, dass o2 im Festnetz stark auf eingekaufte Vorleistungen (vor allem Telekom-DSL) setzt und weniger eigene Infrastruktur betreibt. Dennoch: Im Mobilfunk hat Telefónica 2024 mehrfach die Preise für Bestandskunden angehoben, und dieser Trend könnte sich auf Kombi-Tarife (Festnetz + Mobilfunk) auswirken.

Für reine DSL- und Glasfaserkunden von o2 ist die Lage 2025/2026 vergleichsweise ruhig — allerdings mit einem Vorbehalt: Wer einen sehr alten Vertrag hat, der noch auf ADSL2+-Basis läuft, muss damit rechnen, dass o2 diese Infrastruktur mittelfristig abschaltet und Kunden auf neuere Produkte migriert. Solche Migrationen sind erfahrungsgemäß mit Preisanpassungen verbunden.

PŸUR: Regionaler Anbieter mit eigenem Rhythmus

Pÿur (ehemals Tele Columbus) ist vor allem in ostdeutschen Bundesländern und in Berlin aktiv und betreibt ein eigenes Kabelnetz. Das Unternehmen hat in den letzten Jahren mehrfach die Preise erhöht — zuletzt 2023 und 2024 für verschiedene Kabeltarife. Für 2026 ist PŸUR in einer besonderen Situation: Das Unternehmen befindet sich in einer finanziellen Restrukturierungsphase und hat gleichzeitig ambitionierte Glasfaserausbaupläne.

Kunden von PŸUR sollten besonders wachsam sein: Preiserhöhungsankündigungen kommen hier erfahrungsgemäß mit kurzer Vorlaufzeit, und das Sonderkündigungsrecht muss aktiv wahrgenommen werden. Wer in einer Region lebt, in der PŸUR das einzige Kabelnetz betreibt, hat möglicherweise weniger Alternativen — umso wichtiger ist es, DSL- oder Glasfaserangebote der Telekom oder regionaler Stadtwerke zu prüfen.

Was ist rechtlich erlaubt — und was nicht?

Die zentrale Frage für Verbraucher: Wann ist eine Preiserhöhung rechtlich zulässig, und wann haben Sie das Recht, ohne Kosten aus dem Vertrag herauszukommen? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.

Erstens: Preiserhöhungen während der Mindestvertragslaufzeit sind nur unter strengen Bedingungen möglich. Der Anbieter muss die Erhöhung mindestens einen Monat vorher ankündigen, und der Kunde erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Zweitens: Erhöhungen nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind leichter durchsetzbar, müssen aber ebenfalls angekündigt werden. Drittens: Reine Preisgleitklauseln, die automatisch mit einem Index (z. B. Verbraucherpreisindex) verknüpft sind, sind in Deutschland im Verbraucherbereich umstritten und wurden von Gerichten in der Vergangenheit teilweise für unwirksam erklärt.

Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ankündigung ausgeübt werden. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Erhöhung als akzeptiert. Bewahren Sie Ankündigungsschreiben daher sorgfältig auf und reagieren Sie zeitnah.

Checkliste vor dem Abschluss

Bevor Sie sich entscheiden, empfehlen wir die folgenden Punkte zu prüfen — dauert in der Regel 5–10 Minuten.

  • Prüfen Sie Ihre aktuellen Kontoauszüge: Hat sich der monatliche Betrag für Ihren Internetvertrag in den letzten 12 Monaten verändert?
  • Suchen Sie in Ihrem E-Mail-Postfach und Ihren Briefen nach Ankündigungsschreiben Ihres Anbieters — diese können als unscheinbare Rechnungsbeilage kommen.
  • Notieren Sie das Datum, an dem Sie eine Preiserhöhungsankündigung erhalten haben: Das Sonderkündigungsrecht muss in der Regel innerhalb von vier Wochen ausgeübt werden.
  • Vergleichen Sie Ihren aktuellen Tarif mit dem aktuellen Neukundenangebot desselben Anbieters — oft ist ein Wechsel innerhalb des Anbieters günstiger als das Fortführen des alten Vertrags.
  • Prüfen Sie, ob in Ihrer Region Glasfaser (FTTH) verfügbar ist — nutzen Sie dazu die Verfügbarkeitsprüfung auf dslvertrag.de.
  • Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, kündigen Sie schriftlich (per Einschreiben oder über das offizielle Kundenportal) und bewahren Sie die Bestätigung auf.
  • Fragen Sie bei Ihrem Anbieter aktiv nach Retentionsangeboten — viele Anbieter haben spezielle Konditionen für Kunden, die kündigen möchten.
  • Berücksichtigen Sie bei einem Anbieterwechsel die Portierungszeit: In Deutschland beträgt die maximale Wartezeit für einen Festnetzwechsel laut TKG einen Werktag, in der Praxis dauert es oft 2–4 Wochen.
  • Prüfen Sie, ob Ihr neuer Wunschanbieter eine Wechselgarantie oder Übernahme von Restlaufzeitkosten anbietet.
  • Setzen Sie sich eine Kalender-Erinnerung drei Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Mindestvertragslaufzeit, um rechtzeitig Alternativen zu prüfen.

Alternativen und Abgrenzung

Welcher Anbieter ist 2026 die stabilste Wahl?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht — aber ein differenziertes Bild lässt sich zeichnen. Wer Planungssicherheit über mehrere Jahre sucht, fährt mit einem aktuellen Glasfaservertrag in der Regel besser als mit einem alten DSL-Vertrag. Der Grund: Glasfasertarife sind oft neu kalkuliert und haben eine klare Preisstruktur, während alte DSL-Verträge häufig Ziel von Bereinigungsaktionen der Anbieter sind.

Im direkten Vergleich der fünf Anbieter zeigt sich: Die Telekom hat die höchste Preistransparenz, kommuniziert Erhöhungen aber auch am konsequentesten — was bedeutet, dass Bestandskunden häufiger Post bekommen. Vodafone ist im Kabelbereich dynamisch, was Chancen (schnelle Bandbreiten) und Risiken (häufigere Anpassungen) bedeutet. 1&1 punktet beim Einstiegspreis, verliert aber nach Ablauf der Aktionsphase an Attraktivität. O2 ist im Festnetz derzeit vergleichsweise ruhig, aber abhängig von Vorleistungen. PŸUR ist regional begrenzt und finanziell unter Druck — hier ist besondere Aufmerksamkeit geboten.

Empfehlung aus redaktioneller Sicht: Wer in einer Region mit echtem Glasfaserausbau (FTTH) lebt, sollte 2026 aktiv prüfen, ob ein Wechsel auf einen Glasfasertarif sinnvoll ist — nicht nur wegen der Geschwindigkeit, sondern auch wegen der Preisstabilität. Stadtwerke und regionale Glasfaseranbieter sind dabei oft eine unterschätzte Alternative zu den großen fünf Anbietern und bieten häufig langfristig stabile Konditionen ohne die Preisanpassungsroutinen der Großanbieter.

💭
Aus unserer Redaktion

Unser Redaktionstipp: Legen Sie sich eine einfache Tabelle an — Anbieter, monatlicher Preis, Vertragsbeginn, Laufzeitende. Aktualisieren Sie diese einmal im Jahr und vergleichen Sie den aktuellen Betrag auf Ihrer Rechnung mit dem ursprünglich vereinbarten Preis. Diese zehn Minuten Aufwand können sich lohnen: Wer eine unangekündigte Preiserhöhung entdeckt, hat möglicherweise Anspruch auf Rückerstattung. Wer eine angekündigte Erhöhung rechtzeitig bemerkt, kann entweder das Sonderkündigungsrecht nutzen oder aktiv nachverhandeln. Erfahrungsgemäß sind Anbieter bei Kunden, die konkret mit Kündigung drohen und ein alternatives Angebot vorweisen können, deutlich gesprächsbereiter als bei passiven Bestandskunden. Nutzen Sie dazu die Verfügbarkeitsprüfung auf dslvertrag.de, um zu wissen, welche Alternativen in Ihrer Region tatsächlich zur Verfügung stehen — das stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich.

Häufige Fragen

Darf mein Anbieter den Preis während der Vertragslaufzeit erhöhen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Laut Paragraph 57 TKG muss der Anbieter die Erhöhung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten ankündigen und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Ohne diese Ankündigung ist eine Preiserhöhung nicht wirksam.

Was ist ein Sonderkündigungsrecht und wie nutze ich es?

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen — also ohne die reguläre Kündigungsfrist abwarten zu müssen. Sie müssen es schriftlich ausüben, in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ankündigung.

Muss ich die Preiserhöhung akzeptieren, wenn ich nicht kündige?

Ja. Wenn Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht kündigen, gilt die Erhöhung als stillschweigend akzeptiert. Deshalb ist es wichtig, Ankündigungen zeitnah zu lesen und zu reagieren.

Welche Anbieter haben 2024/2025 die Preise erhöht?

Telekom, Vodafone und PŸUR haben in diesem Zeitraum Preiserhöhungen für Bestandskunden in verschiedenen Tarifsegmenten vorgenommen. O2 und 1&1 haben sich im Festnetz etwas zurückgehalten, aber auch hier gab es punktuelle Anpassungen.

Sind Preiserhöhungen bei Glasfasertarifen seltener als bei DSL?

Tendenziell ja, weil Glasfasertarife oft neueren Datums sind und frisch kalkuliert wurden. Alte DSL-Verträge sind häufiger Ziel von Bereinigungsaktionen. Eine Garantie gibt es jedoch nicht — auch Glasfasertarife können angepasst werden.

Was passiert, wenn mein Anbieter mich auf einen neuen Tarif umstellt?

Eine erzwungene Tarifumstellung gilt rechtlich als Vertragsänderung. Wenn sich Ihre Konditionen dadurch verschlechtern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Verbessern sich die Konditionen (z. B. mehr Bandbreite zum gleichen Preis), entfällt dieses Recht in der Regel.

Wie erkenne ich eine Preiserhöhungsankündigung?

Ankündigungen kommen oft als separate E-Mail, als Beilage zur Monatsrechnung oder als Brief. Achten Sie auf Formulierungen wie 'Anpassung Ihrer monatlichen Grundgebühr' oder 'Änderung Ihrer Vertragskonditionen'. Lesen Sie Rechnungen und E-Mails Ihres Anbieters daher regelmäßig.

Kann ich nach einer Preiserhöhung zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ja, das Sonderkündigungsrecht gilt für alle Anbieter. Sie können den Vertrag kündigen und zu einem Konkurrenten wechseln. Achten Sie auf die Überlappung der Vertragslaufzeiten, um nicht doppelt zu zahlen.

Gibt es Preiserhöhungen auch bei Kombi-Tarifen (Internet + Mobilfunk)?

Ja. Kombi-Tarife sind nicht automatisch vor Preiserhöhungen geschützt. Wenn eine Komponente teurer wird, kann das den Gesamtpreis erhöhen. Prüfen Sie in diesem Fall, ob das Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag oder nur für die betroffene Komponente gilt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Preiserhöhung und dem Auslaufen eines Aktionspreises?

Läuft ein vertraglich vereinbarter Rabatt aus (z. B. nach 24 Monaten), ist das keine Preiserhöhung im rechtlichen Sinne — Sie haben dem höheren Preis bereits beim Vertragsabschluss zugestimmt. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht. Prüfen Sie Ihren ursprünglichen Vertrag genau.

Lohnt es sich, bei einer Preiserhöhung zu verhandeln statt zu kündigen?

Sehr oft ja. Viele Anbieter haben Retentionsabteilungen, die Bestandskunden mit Sonderangeboten halten möchten. Rufen Sie an, schildern Sie die Situation und fragen Sie konkret nach einem besseren Angebot. Erfahrungsgemäß sind Rabatte von 5 bis 15 Euro monatlich möglich — ohne Anbieterwechsel.

Fachbegriffe kurz erklärt

Sonderkündigungsrecht

Das gesetzlich verankerte Recht, einen laufenden Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Anbieter einseitig wesentliche Vertragskonditionen — insbesondere den Preis — ändert. Geregelt in Paragraph 57 TKG. Muss innerhalb einer bestimmten Frist (meist vier Wochen) nach Erhalt der Ankündigung schriftlich ausgeübt werden.

TKG (Telekommunikationsgesetz)

Das deutsche Telekommunikationsgesetz, zuletzt grundlegend reformiert 2021. Es regelt unter anderem die Rechte von Verbrauchern bei Vertragsänderungen, Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen und die Pflichten der Anbieter bei Preisanpassungen.

Bestandskundenpflege / Retention

Maßnahmen eines Anbieters, um bestehende Kunden zu halten — insbesondere wenn diese kündigen möchten. Retentionsabteilungen bieten oft Rabatte, Tarifwechsel oder Zusatzleistungen an, die öffentlich nicht beworben werden.

FTTH (Fiber to the Home)

Glasfaseranschluss, bei dem die Glasfaserleitung direkt bis in die Wohnung geführt wird. Gilt als zukunftssicherste Anschlusstechnologie mit stabilen Übertragungsraten und ist in Deutschland noch nicht flächendeckend verfügbar.

Preisgleitklausel

Eine Vertragsklausel, die automatische Preisanpassungen an einen Index (z. B. Verbraucherpreisindex) knüpft. Im deutschen Verbraucherrecht sind solche Klauseln in Telekommunikationsverträgen umstritten und wurden von Gerichten teilweise für unwirksam erklärt.

Mindestvertragslaufzeit

Der Zeitraum, für den ein Vertrag mindestens abgeschlossen wird — in Deutschland bei Telekommunikationsverträgen maximal 24 Monate (seit TKG-Reform 2021). Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag in der Regel monatlich kündbar.

HFC (Hybrid Fibre-Coaxial)

Eine Netzwerktechnologie, die Glasfaser und Koaxialkabel kombiniert. Wird von Kabelanbietern wie Vodafone und PŸUR eingesetzt. Ermöglicht hohe Bandbreiten, ist aber nicht so zukunftssicher wie reines FTTH.

Weitere Begriffe finden Sie in unserem DSL-Glossar.

💡 Jetzt den passenden Tarif finden

Mit unserem Adress-Check sehen Sie in 30 Sekunden, welche Tarife an Ihrer Adresse verfügbar sind.

Jetzt bestellen →
Seit 2010
Empfehlungen aus Redaktionshand
5 Top-Anbieter
Telekom, Vodafone, 1&1, o2, PŸUR
Beste Deals
Vorverhandelt & redaktionell geprüft
Tägl. aktualisiert
Stets die neuesten Aktionen