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Internetanbieter wechseln — ohne Aufwand zum besseren Tarif

Der Wechsel des Internetanbieters ist einfacher als sein Ruf. Wir übernehmen Kündigung, Rufnummern-Mitnahme und sorgen für lückenlose Schaltung — ohne Internet-Ausfall.

Warum ein Anbieterwechsel sich 2025 lohnt

Der Breitbandmarkt in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Glasfaser-Ausbau, steigende Kabelgeschwindigkeiten und ein intensiver Wettbewerb zwischen den Anbietern sorgen dafür, dass Neukunden heute oft deutlich bessere Konditionen erhalten als Bestandskunden — obwohl sie denselben Anschluss nutzen. Wer seit mehr als zwei Jahren beim gleichen Anbieter ist, zahlt in vielen Fällen 10 bis 20 Euro pro Monat mehr als ein Neukunde mit identischem Tarif.

Das betrifft nicht nur den Preis. Auch die verfügbaren Geschwindigkeiten haben sich verändert: Tarife mit 250 Mbit/s oder 500 Mbit/s sind heute in vielen Regionen Standard — zu Preisen, die vor drei Jahren für 50 Mbit/s aufgerufen wurden. Wer seinen Vertrag nicht aktiv überprüft, bleibt auf einem veralteten Preis-Leistungs-Verhältnis sitzen.

Für wen ist ein Wechsel besonders relevant?

Ein Anbieterwechsel lohnt sich vor allem in diesen Situationen:

  • Ihr Vertrag läuft in den nächsten drei Monaten aus oder hat sich bereits in die Verlängerungsphase verlängert.
  • Ihr Anbieter hat die Preise erhöht, ohne eine entsprechende Leistungssteigerung zu liefern.
  • Sie sind umgezogen und am neuen Standort steht ein anderer Anbieter zur Verfügung.
  • Sie zahlen für Ihren Tarif mehr als 35 Euro pro Monat, ohne Telefon-Flatrate oder TV-Paket.
  • Sie haben Verbindungsprobleme, die Ihr Anbieter seit Monaten nicht löst.

Die Marktrealität: Was Anbieter Neukunden bieten

Telekom, Vodafone, 1&1, o2 und PŸUR konkurrieren aktiv um Neukunden. Das drückt sich in konkreten Zahlen aus: Wechselboni von 100 bis 200 Euro, Aktivierungsgebühren, die erlassen werden, und Aktionspreise, die im ersten Vertragsjahr deutlich unter dem Normalpreis liegen. Bestandskunden hingegen profitieren von diesen Aktionen in der Regel nicht automatisch — es sei denn, sie kündigen und wechseln aktiv.

Der Gesetzgeber hat mit der TKG-Novelle 2021 den Wechselprozess zudem erheblich vereinfacht. Der neue Anbieter koordiniert heute die Kündigung beim alten Anbieter, die Rufnummernmitnahme und die Schaltung des neuen Anschlusses. Sie müssen sich um deutlich weniger kümmern als noch vor einigen Jahren — und genau das macht den Wechsel 2025 so unkompliziert wie nie zuvor.

Das spricht für unsere Empfehlung

  • Kündigung beim Altanbieter übernehmen wir
  • Rufnummer-Mitnahme inklusive — kein Verlust Ihrer Nummer
  • Lückenlose Schaltung — max. 1 Tag Ausfall (gesetzlich gesichert)
  • Wechselbonus bis 200 € bei vielen Anbietern

Unsere Tarif-Empfehlungen (8)

Redaktionell gefiltert auf Ihren Bedarf — sortiert in unserer Empfehlungs-Reihenfolge.

# Anbieter / Tarif Speed Aktionspreis Normalpreis Anschluss
1
o2 📞 DSL
o2 Home S DSL
50/10 Mbit/s
0,00 €
⏱ 6 Monate
24,99 €
ab Monat 7
39,99 €
Bereitstellungspreis
Details Bestellen →
2
o2 📞 DSL
o2 Home M DSL
100/40 Mbit/s
0,00 €
⏱ 6 Monate
29,99 €
ab Monat 7
39,99 €
Bereitstellungspreis
Details Bestellen →
3
o2 📡 Kabel-Internet
o2 Home S Cable
50/10 Mbit/s
0,00 €
⏱ 6 Monate
24,99 €
ab Monat 7
39,99 €
Bereitstellungspreis
Details Bestellen →
4
Telekom 📞 DSL
MagentaZuhause S
🎁 100 € Routergutschrift
16/2,4 Mbit/s
9,95 €
⏱ 3 Monate
38,95 €
ab Monat 4
69,95 €
Bereitstellungspreis
Details Bestellen →
5
Telekom 📞 DSL
MagentaZuhause M
🎁 200 € + 45 € Cashback Gutschrift & Cashback
50/10 Mbit/s
9,95 €
⏱ 3 Monate
43,95 €
ab Monat 4
69,95 €
Bereitstellungspreis
Details Bestellen →
6
Telekom 📞 DSL
MagentaZuhause L
🎁 200 € + 240 € Cashback Gutschrift & Cashback
100/40 Mbit/s
9,95 €
⏱ 3 Monate
48,95 €
ab Monat 4
69,95 €
Bereitstellungspreis
Details Bestellen →
7
Telekom 📞 DSL
MagentaZuhause XL
🎁 200 € + 195 € Cashback Gutschrift & Cashback
250/40 Mbit/s
9,95 €
⏱ 3 Monate
55,95 €
ab Monat 4
69,95 €
Bereitstellungspreis
Details Bestellen →
8
Vodafone 📞 DSL
Red Internet & Phone 16 DSL
16/2,4 Mbit/s
9,99 €
⏱ 6 Monate
19,99 €
ab Monat 7
39,99 €
Bereitstellungspreis
Details Bestellen →

Worauf wir bei der Auswahl achten

Anbieterwechsel-Recht nach TKG

Der neue Anbieter ist verpflichtet, die Kündigung und Schaltung zu koordinieren.

Sonderkündigung prüfen

Bei Preiserhöhung, Umzug oder Leistungsänderung können Sie sonderkündigen.

Cashback-Aktionen

Wechselbonus von 100–200 € häufig verfügbar.

Ratgeber: Hintergründe und Schritt für Schritt

Schritt 1: Den eigenen Vertrag verstehen

Bevor Sie aktiv werden, lohnt ein Blick in Ihre aktuellen Vertragsunterlagen. Relevante Informationen sind: das Datum des Vertragsabschlusses, die vereinbarte Mindestlaufzeit (meist 24 Monate), die Kündigungsfrist (in der Regel einen Monat zum Laufzeitende) und der aktuelle Monatspreis inklusive aller Zusatzoptionen. Viele Anbieter schicken Ihnen auf Anfrage eine Vertragsübersicht per E-Mail oder stellen sie im Kundenportal bereit.

Wichtig: Wenn sich Ihr Vertrag bereits automatisch verlängert hat, läuft er in der Regel monatlich kündbar weiter — mit einer Frist von einem Monat. Das bedeutet, Sie sind nicht an eine weitere Laufzeit gebunden und können kurzfristig wechseln.

Schritt 2: Sonderkündigungsrecht prüfen

In bestimmten Situationen können Sie Ihren Vertrag außerordentlich kündigen — unabhängig von der regulären Laufzeit. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) räumt Ihnen dieses Recht in folgenden Fällen ein:

Preiserhöhung: Erhöht Ihr Anbieter den monatlichen Preis, haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Erhöhung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Preiserhöhung wirksam — Sie zahlen also nicht den höheren Preis.

Dauerhafte Leistungsminderung: Liefert Ihr Anbieter dauerhaft weniger als die vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit, können Sie nach erfolgloser Fristsetzung kündigen. Eine Messung über das offizielle Breitbandatlas-Tool der Bundesnetzagentur dient dabei als Nachweis.

Umzug: Bei einem Umzug an einen Standort, an dem Ihr Anbieter keinen Anschluss bereitstellen kann, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Kann der Anbieter Sie am neuen Wohnort versorgen, besteht kein automatisches Sonderkündigungsrecht — aber oft lassen sich individuelle Lösungen vereinbaren.

Schritt 3: Verfügbarkeit am eigenen Standort prüfen

Nicht jeder Anbieter ist an jedem Standort verfügbar. Das gilt besonders für Glasfaser und Kabel. Bevor Sie einen Wechsel einleiten, sollten Sie prüfen, welche Anschlussarten und Anbieter an Ihrer Adresse tatsächlich verfügbar sind. Dabei gibt es technische Unterschiede:

DSL (VDSL/ADSL): Verfügbar über die Telefonleitung, in Deutschland flächendeckend vorhanden. Die Telekom betreibt das Kupfernetz, andere Anbieter (1&1, o2) nutzen es per Vorleistung. Geschwindigkeiten bis zu 250 Mbit/s, in manchen Regionen bis 300 Mbit/s mit Vectoring.

Kabel: Verfügbar in Regionen mit Kabelnetz-Infrastruktur, vor allem in städtischen Gebieten. Vodafone und PŸUR sind die relevanten Anbieter. Geschwindigkeiten bis zu 1 Gbit/s, in manchen Ausbaustufen bis 2 Gbit/s.

Glasfaser (FTTH): Direkter Glasfaseranschluss bis in die Wohnung. Verfügbar in zunehmend mehr Regionen, aber noch nicht flächendeckend. Telekom, 1&1 und regionale Anbieter bauen aktiv aus. Geschwindigkeiten bis zu 1 Gbit/s symmetrisch (gleichschnelles Up- und Download).

Ein Verfügbarkeitscheck dauert weniger als eine Minute und zeigt Ihnen sofort, welche Optionen realistisch sind.

Schritt 4: Tarife vergleichen — worauf es wirklich ankommt

Beim Vergleich von Internettarifen gibt es mehr zu beachten als den monatlichen Grundpreis. Diese Faktoren sind entscheidend:

Effektiver Monatspreis: Viele Tarife haben im ersten Jahr einen Aktionspreis, der danach steigt. Rechnen Sie den Gesamtpreis über 24 Monate und dividieren durch 24 — das ergibt den tatsächlichen Durchschnittspreis.

Einmalige Kosten: Aktivierungsgebühren (oft 39,99 bis 69,99 Euro), Kosten für den Router (Kauf oder Miete) und eventuelle Installationskosten sollten Sie einkalkulieren. Viele Anbieter erlassen diese Gebühren in Aktionsphasen.

Mindestgeschwindigkeit vs. Maximalgeschwindigkeit: Anbieter bewerben Maximalgeschwindigkeiten. Entscheidend ist die vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit — das ist der Wert, den Sie tatsächlich einfordern können.

Vertragslaufzeit: 24-Monats-Verträge sind günstiger als monatlich kündbare Tarife, binden Sie aber länger. Monatlich kündbare Optionen kosten oft 5 bis 15 Euro mehr pro Monat.

Wechselbonus: Viele Anbieter zahlen bei Wechsel von einem bestimmten Konkurrenten einen Bonus von 100 bis 200 Euro. Dieser wird meist als Gutschrift auf die erste Rechnung oder per Überweisung ausgezahlt.

Schritt 5: Den Wechsel beauftragen — so läuft es ab

Seit der TKG-Novelle 2021 ist der Wechselprozess in Deutschland klar geregelt. Der neue Anbieter übernimmt die Koordination — das bedeutet konkret:

  1. Sie schließen den neuen Vertrag ab und geben dabei Ihren aktuellen Anbieter und Ihre Kundennummer an.
  2. Der neue Anbieter kündigt Ihren alten Vertrag in Ihrem Namen zum nächstmöglichen Termin.
  3. Der Schalttermin wird so koordiniert, dass kein oder nur minimaler Ausfall entsteht — gesetzlich sind maximal ein Werktag Unterbrechung erlaubt.
  4. Ihre Rufnummer wird automatisch mitgenommen, sofern Sie das wünschen.
  5. Sie erhalten vom neuen Anbieter einen Router und die Zugangsdaten — in der Regel per Post oder Kurierdienst vor dem Schalttermin.

In der Praxis verläuft der Wechsel bei den meisten Haushalten ohne spürbaren Ausfall. Lediglich bei technisch komplexen Situationen (z.B. Wechsel von DSL auf Glasfaser mit Tiefbauarbeiten) kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Schritt 6: Nach dem Wechsel — was zu tun ist

Nach dem Schalttermin sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • Funktioniert die Internetverbindung mit den erwarteten Geschwindigkeiten? Führen Sie einen Speedtest durch.
  • Ist Ihre Rufnummer korrekt portiert? Testen Sie eingehende und ausgehende Anrufe.
  • Haben Sie die Auftragsbestätigung des neuen Anbieters erhalten und die erste Rechnung geprüft?
  • Ist der Wechselbonus auf der ersten Rechnung oder als separate Zahlung angekommen?

Falls Probleme auftreten, wenden Sie sich zunächst an den neuen Anbieter. Bei anhaltenden Streitigkeiten können Sie die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur kostenlos einschalten.

Checkliste vor dem Abschluss

Vor dem Vertragsabschluss empfehlen wir, diese Punkte zu prüfen — dauert in der Regel 5–10 Minuten.

  • Vertragslaufzeit und nächstmögliches Kündigungsdatum prüfen — steht im Vertrag oder im Kundenportal
  • Prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht (Preiserhöhung, Umzug, Leistungsminderung)
  • Verfügbarkeit von DSL, Kabel und Glasfaser an der eigenen Adresse checken
  • Effektiven Monatspreis über 24 Monate berechnen — nicht nur den Aktionspreis im ersten Jahr
  • Einmalige Kosten erfassen: Aktivierungsgebühr, Router-Kosten, Installationskosten
  • Vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit im neuen Tarif notieren
  • Wechselbonus-Bedingungen lesen: Auszahlungszeitpunkt, Voraussetzungen, Frist
  • Aktuelle Kundennummer beim Altanbieter bereithalten — wird für die Kündigung durch den neuen Anbieter benötigt
  • Rufnummernmitnahme aktiv beauftragen — nicht automatisch, muss beim Vertragsabschluss angegeben werden
  • Router des neuen Anbieters rechtzeitig vor dem Schalttermin erwarten und auf Vollständigkeit prüfen
  • Nach Schalttermin Speedtest durchführen und mit vertraglich zugesicherter Mindestgeschwindigkeit vergleichen
  • Erste Rechnung des neuen Anbieters auf korrekte Preise und zugesagten Wechselbonus prüfen

Alternativen und Abgrenzung

Anbieterwechsel vs. Tarifwechsel beim gleichen Anbieter

Ein häufiges Missverständnis: Viele Nutzer verhandeln mit ihrem bestehenden Anbieter über einen günstigeren Tarif, anstatt zu wechseln. Das kann funktionieren — aber mit Einschränkungen. Anbieter bieten Bestandskunden in der Retention-Abteilung (Kundenbindung) manchmal Rabatte an, die jedoch selten so attraktiv sind wie Neukundenangebote. Ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter verlängert zudem oft die Mindestlaufzeit um weitere 24 Monate, ohne dass Sie die vollen Neukundenvorteile erhalten.

Ein echter Anbieterwechsel bringt in der Regel mehr: Sie profitieren von Neukundenpreisen, Wechselboni und aktuellen Aktionsangeboten. Der Aufwand ist seit der TKG-Novelle minimal.

Anbieterwechsel vs. Umzugstarif

Wenn Sie umziehen, bieten viele Anbieter einen sogenannten Umzugsservice an — der bestehende Vertrag wird an die neue Adresse mitgenommen. Das klingt bequem, ist aber nicht immer die beste Option. Erstens ist der Anbieter am neuen Standort möglicherweise nicht verfügbar oder liefert dort schlechtere Leistung. Zweitens verlieren Sie die Möglichkeit, beim Umzug als Neukunde bei einem anderen Anbieter einzusteigen und von Neukundenvorteilen zu profitieren. Ein Umzug ist einer der wenigen Anlässe, bei dem ein Sonderkündigungsrecht greift — das sollten Sie aktiv prüfen.

Wann ein Wechsel nicht sinnvoll ist

Es gibt Situationen, in denen ein Wechsel kurzfristig keinen Vorteil bringt:

  • Laufzeit läuft noch lange: Wenn Ihr Vertrag noch 18 Monate läuft und kein Sonderkündigungsrecht besteht, müssen Sie entweder warten oder eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. In diesem Fall lohnt es sich, den Wechseltermin bereits jetzt vorzumerken.
  • Glasfaser-Ausbau steht bevor: In manchen Regionen lohnt es sich, auf den Glasfaserausbau zu warten, bevor man einen neuen DSL-Vertrag abschließt. Ein DSL-Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit kann den Glasfaserwechsel verzögern.
  • Sehr spezieller Bedarf: Wer auf eine bestimmte statische IP-Adresse oder Business-SLAs angewiesen ist, sollte Angebote sorgfältig prüfen — nicht alle Privatkundentarife erfüllen diese Anforderungen.
💭
Aus unserer Redaktion

Redaktioneller Hinweis: Der richtige Zeitpunkt macht den Unterschied

Aus unserer Erfahrung mit Tarifempfehlungen beobachten wir ein wiederkehrendes Muster: Die meisten Nutzer wechseln zu spät — nämlich dann, wenn der Frust über den alten Anbieter bereits groß ist. Das ist verständlich, aber strategisch ungünstig. Wer unter Druck wechselt, vergleicht weniger sorgfältig und übersieht manchmal bessere Optionen.

Unsere Empfehlung: Setzen Sie sich eine Kalender-Erinnerung drei Monate vor dem Ende Ihrer Mindestlaufzeit. Das gibt Ihnen Zeit, Tarife in Ruhe zu vergleichen, Verfügbarkeiten zu prüfen und den Wechsel ohne Zeitdruck zu planen. In dieser Phase sind Anbieter auch verhandlungsbereit — sowohl der alte (Retention) als auch der neue (Neukundenaktionen).

Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Wechselboni sind oft zeitlich begrenzt und ändern sich quartalsweise. Ein Tarif, der heute 150 Euro Bonus bietet, kann in drei Monaten nur noch 50 Euro bieten — oder umgekehrt. Wenn Sie einen attraktiven Bonus sehen und Ihr Vertrag ohnehin bald ausläuft, lohnt es sich, den Wechsel nicht unnötig hinauszuzögern.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Anbieterwechsel?
Ab Auftrag typisch 3–6 Wochen. Wir starten den Prozess sofort, sobald die Bestellung bei uns vorliegt.
Was passiert mit meiner Telefonnummer?
Die Mitnahme ist kostenfrei — auch über Anbieter-Grenzen hinweg. Sie behalten Ihre gewohnte Rufnummer.
Gibt es Internet-Ausfall beim Wechsel?
Nach TKG max. 1 Tag. In der Praxis verlaufen 90 % der Wechsel komplett ohne Ausfall.
Kann ich meinen Internetvertrag auch kündigen, wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist?

In der Regel nicht ohne weiteres — außer es liegt ein Sonderkündigungsrecht vor. Das ist der Fall bei Preiserhöhungen, dauerhafter Leistungsminderung oder einem Umzug, an dessen Zieladresse der Anbieter nicht verfügbar ist. Ohne Sonderkündigungsrecht müssen Sie entweder bis zum Ende der Mindestlaufzeit warten oder eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Manche Anbieter akzeptieren auch eine Vertragsübernahme durch eine andere Person — das ist jedoch anbieterabhängig und erfordert Zustimmung.

Was passiert, wenn mein alter Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert oder verzögert?

Seit der TKG-Novelle 2021 ist der neue Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Kündigung beim alten Anbieter zu koordinieren. Der alte Anbieter darf die Kündigung nicht ohne sachlichen Grund ablehnen. Kommt es dennoch zu Problemen — etwa weil der Altanbieter weiter Rechnungen stellt — können Sie die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur einschalten. Diese vermittelt kostenlos zwischen Verbrauchern und Anbietern. In der Praxis sind solche Konflikte selten, aber sie kommen vor.

Muss ich beim Wechsel einen neuen Router kaufen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Router vom neuen Anbieter zu kaufen. Das Telekommunikationsgesetz garantiert die sogenannte Routerfreiheit: Sie dürfen jeden technisch kompatiblen Router verwenden. Viele Anbieter stellen jedoch einen eigenen Router kostenlos zur Verfügung oder vermieten ihn für wenige Euro monatlich. Wenn Sie bereits einen hochwertigen Router besitzen, können Sie diesen in der Regel weiterverwenden — Sie benötigen lediglich die Zugangsdaten vom neuen Anbieter.

Wie weit im Voraus sollte ich den Wechsel planen?

Idealerweise drei bis vier Monate vor dem Ende Ihrer Mindestlaufzeit. So haben Sie ausreichend Zeit, Tarife zu vergleichen, den neuen Vertrag abzuschließen und den Schalttermin zu koordinieren. Beachten Sie: Die Kündigungsfrist beim alten Anbieter beträgt meist einen Monat zum Vertragsende. Wenn Sie zu spät kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch — in der Regel um weitere 12 Monate, bei neueren Verträgen nach TKG-Reform 2021 jedoch nur noch monatlich.

Kann ich beim Wechsel auch die Anschlussart wechseln — z.B. von DSL auf Glasfaser?

Ja, das ist möglich und in vielen Regionen sinnvoll. Ein Wechsel von DSL auf Glasfaser bedeutet jedoch, dass am neuen Standort ein Glasfaseranschluss verfügbar sein muss. In manchen Fällen sind Tiefbauarbeiten nötig, wenn noch kein Hausanschluss vorhanden ist — das kann die Schaltzeit auf mehrere Wochen verlängern. Informieren Sie sich vorab beim neuen Anbieter, ob ein Glasfaseranschluss an Ihrer Adresse bereits aktiv ist oder erst verlegt werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen einem Wechselbonus und einem Cashback?

Beide Begriffe werden im Markt oft synonym verwendet, unterscheiden sich aber in der Auszahlungsform. Ein Wechselbonus wird direkt vom Anbieter ausgezahlt — entweder als Gutschrift auf der ersten Rechnung oder per Banküberweisung. Cashback hingegen läuft häufig über Drittanbieter-Portale oder Aktionsseiten und erfordert eine separate Registrierung. Lesen Sie die Bedingungen genau: Manche Boni setzen voraus, dass Sie von einem bestimmten Anbieter wechseln oder einen Mindestvertragszeitraum einhalten.

Was passiert mit meinem alten E-Mail-Konto beim Anbieterwechsel?

Das ist ein häufig unterschätztes Problem. Viele Anbieter — insbesondere die Telekom (T-Online) und Vodafone — stellen E-Mail-Adressen bereit, die an den Vertrag gebunden sind. Nach der Kündigung haben Sie in der Regel noch eine kurze Übergangsfrist (oft 90 Tage), um Ihre E-Mails zu sichern. Danach wird das Konto gelöscht. Empfehlung: Wechseln Sie rechtzeitig auf einen anbieterunabhängigen E-Mail-Dienst (z.B. Gmail, GMX, Outlook) und informieren Sie alle wichtigen Kontakte über die neue Adresse.

Kann ich als Mieter den Internetanbieter frei wählen?

Grundsätzlich ja. Als Mieter haben Sie das Recht, den Internetanbieter frei zu wählen. Vermieter dürfen Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben. Allerdings gibt es eine Ausnahme: In Gebäuden mit Kabelanschluss gab es früher sogenannte Sammelinkasso-Verträge, bei denen die Kabelgebühren über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Diese Praxis ist seit Juli 2024 nicht mehr zulässig — seitdem müssen Mieter Kabelverträge selbst abschließen und können frei wählen.

Wie funktioniert der Wechsel, wenn ich ein Kombi-Paket mit TV und Telefon habe?

Bei einem Kombi-Paket wechseln Sie das gesamte Paket. Das bedeutet: Auch TV-Dienste und Telefon-Flatrate werden beim neuen Anbieter neu gebucht. Prüfen Sie vorab, ob der neue Anbieter ein vergleichbares TV-Angebot hat — insbesondere wenn Sie bestimmte Sender oder Pakete nutzen. Die Rufnummernmitnahme funktioniert auch bei Kombi-Tarifen. Beachten Sie, dass bei manchen Anbietern TV über das Internet (IPTV) läuft und technisch an den Anschluss gebunden ist.

Was ist, wenn der neue Anbieter den Schalttermin nicht einhält?

Hält der neue Anbieter den vereinbarten Schalttermin nicht ein, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Das TKG sieht vor, dass bei Verzögerungen durch den Anbieter eine tägliche Entschädigung fällig wird. Dokumentieren Sie den Ausfall schriftlich und fordern Sie die Entschädigung aktiv ein. In der Praxis kulanzieren viele Anbieter solche Fälle mit Gutschriften. Wenden Sie sich bei ausbleibender Reaktion an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur.

Kann ich den neuen Vertrag widerrufen, wenn ich es mir anders überlege?

Ja. Bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wichtig: Wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Anbieter bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, und der Anschluss bereits geschaltet wurde, kann eine anteilige Vergütung für die bereits erbrachte Leistung anfallen.

Gibt es beim Wechsel Unterschiede zwischen Privat- und Geschäftskunden?

Ja, erhebliche. Geschäftskunden haben in der Regel andere Vertragskonditionen, strengere SLAs (Service Level Agreements) und oft längere Mindestlaufzeiten. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Unternehmer nicht automatisch. Außerdem sind Wechselboni und Aktionsangebote meist auf Privatkunden ausgerichtet. Geschäftskunden sollten gezielt nach Business-Tarifen suchen und die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen — insbesondere Reaktionszeiten bei Störungen und Verfügbarkeitsgarantien.

Fachbegriffe kurz erklärt

Portierung

Die Übertragung einer bestehenden Rufnummer von einem Anbieter zum anderen. Die Portierung wird vom neuen Anbieter koordiniert und ist für den Nutzer kostenlos. Sie muss aktiv beim Vertragsabschluss beantragt werden.

Mindestgeschwindigkeit

Die vertraglich zugesicherte untere Grenze der Internetgeschwindigkeit. Im Gegensatz zur beworbenen Maximalgeschwindigkeit ist die Mindestgeschwindigkeit der Wert, den Sie rechtlich einfordern können. Relevant für Sonderkündigungsrechte bei dauerhafter Unterschreitung.

FTTH (Fiber to the Home)

Glasfaseranschluss, der direkt bis in die Wohnung geführt wird. Bietet symmetrische Geschwindigkeiten (gleichschnelles Up- und Download) und gilt als zukunftssicherste Anschlussart. Unterscheidet sich von FTTB (Fiber to the Building), wo das letzte Stück über Kupfer läuft.

Vectoring

Technisches Verfahren zur Entstörung von DSL-Leitungen, das die Übertragungsgeschwindigkeit auf Kupferkabeln erheblich steigert. Ermöglicht VDSL-Geschwindigkeiten bis zu 250 Mbit/s. Wird vor allem im Telekom-Netz eingesetzt.

Retention-Abteilung

Interne Abteilung eines Anbieters, die für Kundenbindung zuständig ist. Kunden, die kündigen möchten, werden oft an diese Abteilung weitergeleitet, die Rabatte oder Sonderkonditionen anbieten kann — meist aber nicht so attraktiv wie Neukundenangebote.

Schlichtungsstelle Telekommunikation

Kostenlose Streitschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Konflikte zwischen Verbrauchern und Telekommunikationsanbietern. Kann bei Streitigkeiten über Rechnungen, Wechselprobleme oder Leistungsmängel eingeschaltet werden.

Routerfreiheit

Gesetzlich verankertes Recht, am eigenen Internetanschluss jeden technisch kompatiblen Router zu verwenden — unabhängig vom Anbieter. Der Anbieter muss die notwendigen Zugangsdaten herausgeben und darf keinen bestimmten Router vorschreiben.

Weitere Begriffe finden Sie in unserem DSL-Glossar.

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