Warum die Rufnummer beim Anbieterwechsel so wichtig ist
Die eigene Festnetznummer ist mehr als eine technische Kennung. Viele Menschen haben sie seit Jahren oder Jahrzehnten — Visitenkarten, Behördenpost, Arztpraxen, Freunde und Geschäftspartner kennen genau diese Nummer. Ein Wechsel des Internetanbieters bedeutet deshalb für viele eine stille Befürchtung: Muss ich jetzt allen Bescheid geben? Verliere ich meine Nummer?
Die Antwort ist klar: Nein. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sichert Ihnen das Recht auf Rufnummernmitnahme — unabhängig davon, zu welchem Anbieter Sie wechseln. Ob von der Telekom zu 1&1, von Vodafone zu o2 oder von einem regionalen Anbieter zu PŸUR: Ihre Nummer bleibt Ihre Nummer.
Für wen ist dieses Thema besonders relevant?
Die Rufnummernmitnahme betrifft nahezu jeden, der seinen Internetanbieter wechselt und dabei auch einen Telefonanschluss nutzt. Besonders wichtig ist das Thema für:
- Selbstständige und Freiberufler, die ihre Festnetznummer auf Geschäftsmaterialien gedruckt haben
- Ältere Haushalte, in denen die Festnetznummer seit Jahrzehnten bekannt ist
- Familien, die die Nummer an Schule, Kindergarten oder Pflegedienste weitergegeben haben
- Personen, die gerade umziehen und gleichzeitig den Anbieter wechseln
Was die Marktrealität zeigt
In der Praxis verlaufen die meisten Portierungen reibungslos — vorausgesetzt, der Antrag wird korrekt und rechtzeitig gestellt. Laut Bundesnetzagentur werden in Deutschland jährlich mehrere Millionen Rufnummern portiert. Die Fehlerquote ist gering, aber nicht null: Falsche Angaben zur alten Nummer oder zum bisherigen Anbieter sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.
Ein weiterer Punkt, den viele unterschätzen: Die Portierung ist nicht nur beim Wechsel des Anbieters möglich, sondern auch beim Wechsel der Anschlusstechnologie. Wer also von einem DSL-Anschluss auf Glasfaser umsteigt — selbst wenn der Anbieter derselbe bleibt — behält seine Nummer ebenfalls. Und wer zu einem neuen Anbieter wechselt, der eine andere Technologie nutzt (etwa von DSL auf Kabel), muss sich ebenfalls keine Sorgen machen.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wie die Portierung technisch und rechtlich funktioniert, was Sie dabei beachten müssen und welche Sonderfälle es gibt — damit Ihr Anbieterwechsel ohne Überraschungen klappt.
Das spricht für unsere Empfehlung
Unsere Tarif-Empfehlungen (6)
Redaktionell gefiltert auf Ihren Bedarf — sortiert in unserer Empfehlungs-Reihenfolge.
| # | Anbieter / Tarif | Speed | Aktionspreis | Normalpreis | Anschluss | |
|---|---|---|---|---|---|---|
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1
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o2
📞 DSL
o2 Home S DSL
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50/10 Mbit/s |
0,00 €
⏱ 6 Monate
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24,99 €
ab Monat 7
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39,99 €
Bereitstellungspreis
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Details Bestellen → |
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2
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o2
📞 DSL
o2 Home M DSL
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100/40 Mbit/s |
0,00 €
⏱ 6 Monate
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29,99 €
ab Monat 7
|
39,99 €
Bereitstellungspreis
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Details Bestellen → |
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3
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o2
📡 Kabel-Internet
o2 Home S Cable
|
50/10 Mbit/s |
0,00 €
⏱ 6 Monate
|
24,99 €
ab Monat 7
|
39,99 €
Bereitstellungspreis
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Details Bestellen → |
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4
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Telekom
📞 DSL
MagentaZuhause S
🎁 100 € Routergutschrift
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16/2,4 Mbit/s |
9,95 €
⏱ 3 Monate
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38,95 €
ab Monat 4
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69,95 €
Bereitstellungspreis
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Details Bestellen → |
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5
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Telekom
📞 DSL
MagentaZuhause M
🎁 200 € + 45 € Cashback Gutschrift & Cashback
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50/10 Mbit/s |
9,95 €
⏱ 3 Monate
|
43,95 €
ab Monat 4
|
69,95 €
Bereitstellungspreis
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Details Bestellen → |
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6
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Telekom
📞 DSL
MagentaZuhause L
🎁 200 € + 240 € Cashback Gutschrift & Cashback
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100/40 Mbit/s |
9,95 €
⏱ 3 Monate
|
48,95 €
ab Monat 4
|
69,95 €
Bereitstellungspreis
|
Details Bestellen → |
Worauf wir bei der Auswahl achten
Im Bestellprozess geben Sie die alte Nummer + alten Anbieter an — das genügt.
Portierung erfolgt zum Schaltungstermin des neuen Anschlusses — keine Ausfallzeit.
Innerhalb von 90 Tagen nach Kündigung können Sie die Nummer noch mitnehmen.
Ratgeber: Hintergründe und Schritt für Schritt
Was bedeutet Rufnummernportierung technisch?
Der Begriff „Portierung" stammt aus dem Englischen (to port = übertragen) und bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Rufnummer von einem Netzbetreiber auf einen anderen übertragen wird. Technisch gesehen ist eine Festnetznummer an eine sogenannte Vorwahl (Ortsvorwahl) gebunden — nicht an einen Anbieter. Die Bundesnetzagentur vergibt Rufnummernblöcke an Anbieter, aber das Recht, eine einmal zugeteilte Nummer zu behalten, liegt beim Endkunden.
Bei der Portierung informiert der neue Anbieter den alten Anbieter über einen zentralen Datenbankabgleich. In Deutschland läuft das über die sogenannte Portierungsdatenbank, die von der Bundesnetzagentur reguliert wird. Zum vereinbarten Schalttermin wird die Nummer im System umgeleitet — eingehende Anrufe landen ab diesem Zeitpunkt beim neuen Anbieter, ohne dass der Anrufer etwas davon bemerkt.
Die rechtliche Grundlage: TKG § 59
Das Recht auf Rufnummernmitnahme ist in § 59 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verankert. Dort heißt es sinngemäß: Anbieter sind verpflichtet, die Portierung von Rufnummern zu ermöglichen und dürfen dafür keine Gebühren vom Endkunden verlangen. Das gilt für Festnetz- und Mobilfunknummern gleichermaßen.
Wichtig: Der alte Anbieter darf die Portierung nicht verweigern oder verzögern, selbst wenn noch ein laufender Vertrag besteht. Die Kündigung und die Portierung sind zwei voneinander unabhängige Vorgänge. Sie können Ihre Nummer also auch dann mitnehmen, wenn Sie Ihren alten Vertrag noch nicht gekündigt haben — die Kündigung erfolgt in der Regel automatisch durch den neuen Anbieter im Rahmen des Anbieterwechsels.
Schritt für Schritt: So läuft die Portierung ab
Schritt 1 — Neuen Tarif auswählen und bestellen Im Bestellprozess bei Ihrem neuen Anbieter werden Sie gefragt, ob Sie eine bestehende Rufnummer mitnehmen möchten. Wählen Sie „Ja" und geben Sie Ihre aktuelle Rufnummer sowie den Namen Ihres bisherigen Anbieters an. Manche Anbieter fragen zusätzlich nach der Kundennummer beim alten Anbieter — das beschleunigt den Prozess, ist aber nicht immer zwingend erforderlich.
Schritt 2 — Portierungsauftrag wird gestellt Der neue Anbieter übernimmt ab hier die Kommunikation mit Ihrem alten Anbieter. Er stellt den sogenannten Portierungsauftrag und koordiniert den Schalttermin. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Schritt 3 — Schalttermin und Umschaltung Zum vereinbarten Schalttermin — das ist in der Regel derselbe Tag, an dem Ihr neuer Anschluss freigeschaltet wird — wird die Nummer umgeleitet. Die Umschaltung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden, sodass Sie tagsüber bereits unter Ihrer alten Nummer erreichbar sind.
Schritt 4 — Bestätigung prüfen Nach der Portierung erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung per E-Mail oder Brief. Testen Sie die Nummer am Schalttermin kurz, indem Sie sich von einem anderen Anschluss anrufen lassen.
Fristen und Zeitrahmen: Was Sie wissen müssen
Die Portierung selbst dauert technisch nur wenige Minuten — die Vorlaufzeit ist jedoch gesetzlich geregelt. Laut TKG muss die Portierung spätestens einen Werktag nach dem vereinbarten Termin abgeschlossen sein. In der Praxis planen Anbieter die Portierung auf den Tag der Anschlussschaltung, sodass es keine Lücke gibt.
Einen wichtigen Zeitrahmen sollten Sie kennen: Wenn Ihr alter Vertrag bereits gekündigt ist oder ausläuft, haben Sie noch 90 Tage Zeit, die Nummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Danach verfällt die Nummer und wird vom alten Anbieter freigegeben. Wer also nach einer Kündigung zunächst ohne Festnetz lebt und später wieder einen Anschluss bestellt, sollte diese Frist im Blick behalten.
Sonderfall: Umzug mit Rufnummernmitnahme
Bei einem Umzug innerhalb desselben Ortsvorwahlbereichs ist die Mitnahme der Nummer problemlos möglich — der Anbieter schaltet den Anschluss an der neuen Adresse mit derselben Nummer. Komplizierter wird es bei einem Umzug in einen anderen Vorwahlbereich. Festnetznummern sind an Ortsvorwahlen gebunden, und ein Wechsel der Vorwahl bedeutet technisch gesehen eine neue Nummer.
In diesem Fall haben Sie zwei Optionen: Sie behalten Ihre alte Nummer mit der alten Vorwahl (was technisch möglich ist, aber nicht alle Anbieter unterstützen), oder Sie erhalten eine neue Nummer mit der lokalen Vorwahl am neuen Wohnort. Fragen Sie Ihren neuen Anbieter vor der Bestellung konkret nach, ob eine ortsübergreifende Portierung möglich ist.
Mehrere Nummern gleichzeitig portieren
Wer mehrere Rufnummern auf einem Anschluss nutzt — etwa in einem Mehrpersonenhaushalt oder einem kleinen Büro — kann bis zu 10 Nummern gleichzeitig portieren lassen. Das ist besonders für Selbstständige relevant, die neben der Hauptnummer noch eine Faxnummer oder eine separate Geschäftsnummer betreiben. Geben Sie alle Nummern im Bestellprozess an und klären Sie vorab, ob Ihr neuer Tarif Mehrfachnummern unterstützt.
Was passiert, wenn die Portierung scheitert?
In seltenen Fällen schlägt eine Portierung fehl — meist wegen falscher Angaben (falsche Vorwahl, Tippfehler in der Rufnummer) oder weil der alte Anbieter die Nummer nicht korrekt im System hinterlegt hat. In diesem Fall informiert der neue Anbieter Sie und leitet einen erneuten Portierungsversuch ein. Eine Portierung kann nicht dauerhaft verweigert werden — der alte Anbieter ist gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Sollte es zu anhaltenden Problemen kommen, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Technologie-Wechsel: DSL, Kabel, Glasfaser
Die Portierung funktioniert unabhängig von der Anschlusstechnologie. Ob Sie von einem DSL-Anschluss auf einen Kabelanschluss wechseln oder von Kabel auf Glasfaser — die Rufnummer bleibt portierbar. Technisch wird die Sprachkommunikation heute bei fast allen Anbietern über VoIP (Voice over IP) abgewickelt, unabhängig davon, ob der Anschluss über Kupferkabel, Koaxialkabel oder Glasfaser läuft. Das vereinfacht die Portierung erheblich, da keine analogen Leitungen mehr umgeschaltet werden müssen.
Kosten der Rufnummernportierung: Was darf berechnet werden?
Viele Verbraucher befürchten, dass die Mitnahme ihrer Rufnummer mit hohen Gebühren verbunden ist. Die gute Nachricht: Laut § 59 TKG dürfen Anbieter für die Portierung selbst keine unverhältnismäßigen Gebühren verlangen. In der Praxis berechnen die meisten großen Anbieter – Telekom, Vodafone, 1&1, o2 und PŸUR – keine gesonderte Portierungsgebühr, wenn Sie als Neukunde zu ihnen wechseln. Der aufnehmende Anbieter übernimmt die Kosten des Portierungsprozesses in der Regel vollständig.
Anders sieht es beim abgebenden Anbieter aus. Einige Anbieter erheben eine sogenannte Portierungspauschale, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen und die Nummer mitnehmen. Diese Gebühr ist jedoch gesetzlich gedeckelt und darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen. Typische Beträge liegen zwischen 0 und 30 Euro, wobei viele Anbieter inzwischen ganz darauf verzichten, um Kunden nicht unnötig zu verärgern.
Achtung: Verwechseln Sie die Portierungsgebühr nicht mit einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung oder Stornogebühr, die anfallen kann, wenn Sie Ihren Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit beenden. Diese Kosten entstehen unabhängig von der Rufnummernmitnahme und sind vertraglich geregelt. Prüfen Sie daher vor dem Wechsel Ihren bestehenden Vertrag genau, um unerwartete Kosten zu vermeiden. In vielen Fällen lohnt es sich, den natürlichen Vertragsablauf abzuwarten und die Kündigung rechtzeitig einzureichen, bevor Sie den Portierungsauftrag beim neuen Anbieter stellen.
Für Geschäftskunden gelten teilweise andere Konditionen. Wer mehrere Nummern oder eine Rufnummernanlage portieren möchte, sollte die Kosten vorab schriftlich beim neuen Anbieter anfragen, da hier individuelle Vereinbarungen üblich sind.
Rufnummernmitnahme bei Kündigung ohne Nachfolgevertrag: Die Rufnummernparking-Option
Nicht immer steht beim Anbieterwechsel sofort ein neuer Vertrag bereit. Vielleicht ziehen Sie in eine Region, in der Ihr Wunschanbieter noch kein Netz hat, oder Sie möchten sich die Zeit nehmen, Tarife in Ruhe zu vergleichen. In solchen Situationen stellt sich die Frage: Was passiert mit Ihrer Rufnummer in der Zwischenzeit?
Eine Möglichkeit ist das sogenannte Rufnummernparking. Dabei wird Ihre Nummer vorübergehend bei einem spezialisierten VoIP-Anbieter oder einem Carrier „geparkt", ohne dass Sie einen vollwertigen Anschlussvertrag abschließen müssen. Die Nummer bleibt aktiv und erreichbar, auch wenn sie nur auf eine Mailbox oder eine Weiterleitungsnummer geschaltet ist. Die monatlichen Kosten für diesen Service liegen je nach Anbieter zwischen 1 und 5 Euro.
Wichtig zu wissen: Nicht jeder Anbieter bietet Rufnummernparking an, und die Verfügbarkeit hängt auch von der jeweiligen Ortsvorwahl ab. Informieren Sie sich rechtzeitig, bevor Ihr alter Vertrag ausläuft, denn eine einmal freigegebene Nummer kann nach einer gewissen Sperrfrist neu vergeben werden. Diese Frist beträgt in Deutschland in der Regel sechs bis zwölf Monate, variiert aber je nach Netzbetreiber.
Alternativ können Sie Ihre Nummer direkt zum neuen Anbieter portieren lassen, auch wenn der Anschluss noch nicht vollständig eingerichtet ist. In diesem Fall sollten Sie mit dem neuen Anbieter klären, ob die Nummer bereits vor der technischen Freischaltung des Anschlusses übertragen werden kann. Bei reinen VoIP-Diensten ist das häufig unkomplizierter möglich als bei klassischen DSL- oder Kabelanschlüssen.
Rufnummernmitnahme für Geschäftskunden: Besonderheiten und Stolpersteine
Für Unternehmen ist die Rufnummer oft mehr als eine bloße Kontaktmöglichkeit – sie ist Teil der Unternehmensidentität, steht auf Visitenkarten, in Verzeichnissen und auf der Website. Entsprechend hoch ist der Druck, bei einem Anbieterwechsel keine Unterbrechung der Erreichbarkeit zu riskieren.
Grundsätzlich gelten für Geschäftskunden dieselben gesetzlichen Regelungen wie für Privatkunden. Allerdings sind die praktischen Anforderungen oft komplexer. Viele Unternehmen nutzen Rufnummernblöcke, also zusammenhängende Nummernbereiche wie 0221 12345-0 bis -99. Diese Blöcke können in der Regel vollständig portiert werden, erfordern aber eine koordinierte Abstimmung zwischen altem und neuem Anbieter sowie der zuständigen Bundesnetzagentur.
Ein weiterer Aspekt ist die Telefonanlage. Wer eine klassische TK-Anlage betreibt, muss nach der Portierung prüfen, ob die Anlage mit dem neuen SIP-Trunk oder dem neuen Anschlussprotokoll kompatibel ist. Moderne IP-Telefonanlagen sind in der Regel flexibler, ältere ISDN-Anlagen können jedoch Anpassungen erfordern. Sprechen Sie diesen Punkt unbedingt mit Ihrem IT-Dienstleister und dem neuen Anbieter ab, bevor der Schalttermin festgelegt wird.
Zusätzlich sollten Geschäftskunden beachten, dass Verträge häufig längere Mindestlaufzeiten und andere Kündigungsfristen haben als Privatkundenverträge. Eine frühzeitige Planung – idealerweise drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Wechseltermin – gibt ausreichend Puffer für alle notwendigen Schritte und vermeidet teure Doppelzahlungen.
Was tun, wenn die Portierung sich verzögert oder Fehler auftreten?
In der Praxis verläuft die Rufnummernportierung in den meisten Fällen reibungslos. Dennoch kann es zu Verzögerungen oder Fehlern kommen – sei es durch falsche Angaben im Portierungsauftrag, technische Probleme beim abgebenden Anbieter oder Kapazitätsengpässe beim Carrier. Es ist wichtig zu wissen, welche Rechte Sie in solchen Situationen haben und wie Sie am effektivsten vorgehen.
Wenn die Portierung am geplanten Schalttermin nicht funktioniert, wenden Sie sich zunächst an den neuen Anbieter. Dieser ist als aufnehmender Carrier für die Koordination des Prozesses verantwortlich und muss den Fehler identifizieren und beheben. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit Ihrer Kontaktaufnahme sowie den Namen des Mitarbeiters – das erleichtert spätere Eskalationen.
Bleibt die Portierung dauerhaft aus oder wird der Auftrag ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Die Behörde kann den abgebenden Anbieter zur Mitwirkung verpflichten. Darüber hinaus können Ihnen durch eine verzögerte Portierung nachweisliche Schäden entstehen – etwa entgangene Geschäftskontakte –, für die Sie unter Umständen Schadensersatz geltend machen können.
Ein häufiger Fehlergrund ist die falsche Schreibweise des Vertragsnamens oder eine abweichende Adresse im Portierungsauftrag. Vergleichen Sie daher vor der Einreichung alle Angaben sorgfältig mit Ihren Vertragsunterlagen beim alten Anbieter. Auch eine falsch angegebene Rufnummer – etwa ohne Vorwahl oder mit falscher Länderkennung – führt zur sofortigen Ablehnung des Auftrags.
Checkliste vor dem Abschluss
Vor dem Vertragsabschluss empfehlen wir, diese Punkte zu prüfen — dauert in der Regel 5–10 Minuten.
- Haben Sie Ihre aktuelle Rufnummer (inkl. Vorwahl) vollständig und korrekt notiert?
- Wissen Sie, bei welchem Anbieter Ihre aktuelle Nummer registriert ist — auch bei Resellern oder Untermarken?
- Haben Sie geprüft, ob Ihr alter Vertrag bereits gekündigt ist, und falls ja: Liegt die Kündigung weniger als 90 Tage zurück?
- Haben Sie alle Rufnummern aufgelistet, die Sie mitnehmen möchten — inklusive Fax- oder Zweitnummern?
- Haben Sie im Bestellprozess des neuen Anbieters die Option 'Rufnummer mitnehmen' aktiv ausgewählt?
- Haben Sie den geplanten Schalttermin mit Ihrem neuen Anbieter abgestimmt und ist er realistisch?
- Haben Sie geprüft, ob Ihr neuer Tarif Mehrfachrufnummern unterstützt, falls Sie mehr als eine Nummer portieren möchten?
- Sind Sie bei einem Umzug im selben Vorwahlbereich — oder wechseln Sie die Ortsvorwahl?
- Haben Sie nach der Portierung die Nummer testweise anrufen lassen, um die erfolgreiche Umschaltung zu bestätigen?
- Haben Sie Ihre neue Kundennummer beim neuen Anbieter notiert, falls Sie bei Rückfragen zur Portierung Auskunft geben müssen?
- Haben Sie geprüft, ob Ihr Router oder Ihr Telefon nach der Umschaltung korrekt konfiguriert ist?
- Haben Sie wichtige Kontakte (Arzt, Behörden, Schule) informiert — oder ist die Nummer identisch geblieben und kein Handlungsbedarf?
Alternativen und Abgrenzung
Festnetz-Portierung vs. Mobilfunk-Portierung
Die Rufnummernmitnahme funktioniert sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk — aber es gibt Unterschiede, die Sie kennen sollten.
Bei der Mobilfunk-Portierung benötigen Sie in der Regel einen Portierungscode (auch „Portierungskennzahl" oder kurz PKN), den Sie beim alten Mobilfunkanbieter anfordern müssen. Dieser Code ist 30 Tage gültig und wird beim neuen Anbieter angegeben. Im Festnetz ist dieser Schritt nicht notwendig — hier reichen Rufnummer und Anbieterbezeichnung.
Ein weiterer Unterschied: Mobilfunknummern sind nicht an Ortsvorwahlen gebunden und lassen sich deshalb bundesweit problemlos mitnehmen. Festnetznummern hingegen sind an Vorwahlbereiche geknüpft, was bei Umzügen in andere Regionen zu Einschränkungen führen kann.
Portierung vs. Rufnummernweiterleitung
Manche Nutzer verwechseln die Portierung mit einer Rufnummernweiterleitung. Der Unterschied ist wesentlich: Eine Weiterleitung bedeutet, dass Anrufe an Ihre alte Nummer automatisch an eine neue Nummer weitergeleitet werden — Sie haben also zwei Nummern, und die alte bleibt beim alten Anbieter. Das verursacht laufende Kosten und ist keine dauerhafte Lösung.
Die Portierung überträgt die Nummer vollständig. Die alte Nummer existiert beim alten Anbieter danach nicht mehr — sie gehört vollständig zu Ihrem neuen Anschluss. Das ist die sauberere und kostengünstigere Lösung.
Wann die Portierung nicht die richtige Wahl ist
Es gibt Situationen, in denen eine Portierung keinen Sinn ergibt oder nicht möglich ist:
- Umzug in einen anderen Vorwahlbereich: Wenn Sie von Hamburg nach München ziehen, können Sie Ihre Hamburger Nummer zwar technisch behalten, aber nicht alle Anbieter unterstützen das. Eine neue Münchner Nummer ist oft praktikabler.
- Rein mobiles Leben: Wer ohnehin nur noch über das Mobiltelefon erreichbar ist und keinen Festnetzanschluss mehr benötigt, braucht keine Festnetznummer zu portieren.
- Nummern aus dem Ausland: Ausländische Rufnummern können nicht in das deutsche Festnetz portiert werden — hier ist eine neue deutsche Nummer erforderlich.
Neue Nummer statt Portierung: Wann das besser ist
Eine neue Rufnummer kann sinnvoll sein, wenn Sie ohnehin einen Neustart wünschen — etwa nach einem Umzug, nach der Trennung vom Partner oder wenn Sie Ihre Nummer aus Datenschutzgründen wechseln möchten. In diesem Fall teilen Sie im Bestellprozess einfach mit, dass Sie keine Nummer mitnehmen möchten, und erhalten automatisch eine neue Nummer aus dem lokalen Vorwahlbereich.
Redaktioneller Tipp: Portierung früh anstoßen — und die Zugangsdaten bereithalten
Aus unserer Erfahrung mit Anbieterwechseln zeigt sich immer wieder: Die häufigste Ursache für Verzögerungen bei der Rufnummernportierung ist kein technisches Problem, sondern ein menschliches — falsche oder unvollständige Angaben im Bestellprozess. Wer die Rufnummer mit einer falschen Vorwahl eingibt oder den falschen Anbieter angibt (etwa den Netzbetreiber statt des Resellers), riskiert eine Verzögerung von mehreren Tagen.
Unser Rat: Schauen Sie vor der Bestellung kurz auf Ihre letzte Telefonrechnung. Dort stehen Ihre vollständige Rufnummer inklusive Vorwahl sowie der Name Ihres Vertragspartners — genau so, wie Sie ihn im Bestellprozess angeben sollten. Zwei Minuten Vorbereitung sparen im Zweifel eine Woche Wartezeit.
Ein weiterer Punkt, den viele erst nach der Portierung bemerken: Der neue Router muss korrekt konfiguriert sein. Wenn Sie eine eigene FRITZ!Box oder einen anderen Router verwenden, halten Sie die SIP-Zugangsdaten Ihres neuen Anbieters bereit — die kommen meist per E-Mail oder Brief kurz vor dem Schalttermin. Wer das am Schalttermin erst sucht, verliert unnötig Zeit. Wer vorbereitet ist, telefoniert noch am selben Morgen.
Häufige Fragen
Was kostet die Rufnummer-Mitnahme?
Was, wenn ich keine Rufnummer mitnehmen will?
Kann ich meine Rufnummer auch dann mitnehmen, wenn ich noch in einem laufenden Vertrag bin?
Ja. Die Portierung der Rufnummer ist unabhängig vom Vertragsstatus. Auch wenn Ihr alter Vertrag noch läuft, können Sie die Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Der alte Vertrag läuft weiter bis zum Ende der Kündigungsfrist — Sie zahlen in diesem Zeitraum unter Umständen noch Grundgebühren beim alten Anbieter, aber die Nummer gehört bereits zu Ihrem neuen Anschluss. In vielen Fällen übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags für Sie — fragen Sie beim Bestellprozess danach.
Wie lange dauert die Rufnummernportierung in der Praxis?
Die eigentliche technische Umschaltung dauert nur wenige Minuten und erfolgt in der Regel in den frühen Morgenstunden des Schalttermins. Die Vorlaufzeit — also der Zeitraum zwischen Auftragsstellung und tatsächlicher Portierung — beträgt in Deutschland mindestens einen Werktag, in der Praxis jedoch meist mehrere Tage bis zu zwei Wochen, abhängig vom Anbieter und der Verfügbarkeit des Schalttermins. Planen Sie die Portierung daher frühzeitig ein, wenn Sie auf einen bestimmten Termin angewiesen sind.
Was passiert mit meiner Rufnummer, wenn ich den Anbieter wechsle, aber keinen neuen Anschluss sofort beantrage?
Wenn Ihr alter Anschluss gekündigt wird oder ausläuft, ohne dass gleichzeitig eine Portierung beantragt wird, bleibt die Nummer für 90 Tage reserviert. In diesem Zeitraum können Sie die Nummer noch zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Nach Ablauf dieser 90 Tage gibt der alte Anbieter die Nummer frei — sie kann dann an andere Kunden vergeben werden. Wenn Sie also eine Portierungspause einlegen möchten, sollten Sie diese Frist unbedingt im Blick behalten.
Kann ich meine Festnetznummer in eine reine VoIP-Nummer umwandeln, die ich ohne festen Anschluss nutze?
Ja, das ist möglich. Einige Anbieter ermöglichen es, eine Festnetznummer als reine VoIP-Nummer zu betreiben — ohne physischen Anschluss, nur über eine App oder ein SIP-fähiges Gerät. Das ist besonders für Selbstständige interessant, die ihre Festnetznummer auch unterwegs nutzen möchten. Nicht alle der fünf Hauptanbieter (Telekom, Vodafone, 1&1, o2, PŸUR) bieten dieses Modell an — prüfen Sie die Tarifdetails vor der Bestellung.
Muss ich meinen alten Anbieter über die Portierung informieren?
Nein, das ist Ihre Aufgabe nicht. Der neue Anbieter übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem alten Anbieter im Rahmen des Portierungsauftrags. Sie müssen lediglich die korrekte Rufnummer und den alten Anbieter im Bestellprozess angeben. Der alte Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Portierung zu ermöglichen und darf sie nicht blockieren. Eine separate Benachrichtigung Ihrerseits ist weder notwendig noch üblich.
Was ist, wenn meine Rufnummer bei einem Reseller oder einer Untermarke registriert ist?
Viele Anschlüsse werden über Reseller betrieben — also Anbieter, die das Netz eines großen Betreibers nutzen, aber unter eigenem Namen auftreten. In diesem Fall ist der Reseller Ihr Vertragspartner, und die Portierung läuft über ihn. Geben Sie im Bestellprozess den Reseller als alten Anbieter an, nicht den dahinterliegenden Netzbetreiber. Falls Sie unsicher sind, schauen Sie auf Ihre Rechnung: Dort steht der Vertragspartner, von dem die Nummer technisch verwaltet wird.
Kann ich eine Nummer portieren, die auf eine andere Person zugelassen ist?
Das ist ein häufiges Problem, etwa nach einem Todesfall oder einer Trennung. Grundsätzlich muss der Portierungsauftrag vom Vertragsinhaber gestellt werden. Wenn die Nummer auf eine verstorbene Person zugelassen ist, können Erben mit entsprechenden Nachweisen (Erbschein, Sterbeurkunde) die Portierung beantragen. Bei einer Trennung oder Scheidung ist die Situation komplizierter — hier empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem alten Anbieter, da dieser die Zustimmung des Vertragspartners benötigt.
Funktioniert die Rufnummernmitnahme auch bei einem Wechsel von Festnetz zu Mobilfunk?
Eine direkte Portierung einer Festnetznummer in ein Mobilfunknetz ist in Deutschland technisch nicht möglich — Festnetz- und Mobilfunknummern sind in unterschiedlichen Nummernbereichen angesiedelt. Sie können Ihre Festnetznummer also nicht als Handynummer weiternutzen. Umgekehrt gilt dasselbe: Eine Mobilfunknummer kann nicht ins Festnetz portiert werden. Wenn Sie Ihre Festnetznummer behalten möchten, benötigen Sie weiterhin einen Festnetz- oder VoIP-Anschluss.
Was passiert mit meiner Rufnummer, wenn der neue Anbieter insolvent geht?
Auch in diesem Fall haben Sie das Recht, Ihre Nummer mitzunehmen. Bei einer Insolvenz des Anbieters wird in der Regel ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der den Betrieb zunächst aufrechterhalten muss. Sie können in diesem Fall zu einem anderen Anbieter wechseln und die Portierung wie gewohnt beantragen. Die Bundesnetzagentur überwacht solche Situationen und stellt sicher, dass Kunden nicht schutzlos dastehen. Handeln Sie in einem solchen Fall schnell, um die 90-Tage-Frist nicht zu verpassen.
Kann ich eine Nummer portieren, die ich schon vor Jahren hatte, aber zwischenzeitlich aufgegeben habe?
Nein. Wenn eine Rufnummer nach Ablauf der 90-Tage-Schutzfrist freigegeben wurde, kann sie nicht mehr zurückportiert werden. Die Nummer kann zu diesem Zeitpunkt bereits an einen anderen Kunden vergeben sein. Eine Portierung ist nur möglich, wenn die Nummer noch aktiv bei einem Anbieter registriert ist — entweder in einem laufenden Vertrag oder innerhalb der 90-tägigen Übergangsfrist nach Vertragsende.
Gibt es Unterschiede bei der Portierung zwischen den Anbietern Telekom, Vodafone, 1&1, o2 und PŸUR?
Der gesetzliche Rahmen ist für alle Anbieter identisch — die Portierung muss ermöglicht werden, und Kosten dürfen nicht an den Kunden weitergegeben werden. In der Praxis gibt es jedoch Unterschiede bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit und der Kommunikation. Einige Anbieter bestätigen den Portierungsauftrag schneller, andere benötigen mehr Vorlaufzeit. PŸUR als Kabelanbieter arbeitet in einem anderen technischen Umfeld als DSL-Anbieter, was die Koordination gelegentlich etwas aufwendiger macht. Generell sind alle fünf Anbieter portierungspflichtig und kooperieren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Was muss ich nach der Portierung an meinem Router oder Telefon einstellen?
Nach der Portierung ist Ihr neuer Anbieter für die Telefonie zuständig. Wenn Sie einen vom Anbieter gestellten Router nutzen, sind die VoIP-Zugangsdaten in der Regel bereits voreingestellt — Sie müssen nichts manuell konfigurieren. Wenn Sie einen eigenen Router (z.B. eine FRITZ!Box) verwenden, müssen Sie die SIP-Zugangsdaten Ihres neuen Anbieters manuell eintragen. Diese erhalten Sie in der Regel mit den Zugangsdaten per Post oder E-Mail. Analoge Telefone funktionieren weiterhin, sofern sie an einem analogen Adapter (ATA) oder an einem Router mit analogem Port angeschlossen sind.
Kann ich meine Rufnummer mitnehmen, wenn ich von einem Kabelanschluss zu einem DSL-Anschluss wechsle?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Die Rufnummernportierung ist technologieneutral geregelt, das heißt, es spielt keine Rolle, ob Sie von Kabel auf DSL, von DSL auf Glasfaser oder umgekehrt wechseln. Entscheidend ist, dass die Nummer in Ihrem Namen registriert ist und die Ortsvorwahl im Zielgebiet des neuen Anschlusses liegt. Bei einem Wechsel zwischen Kabelnetz (z. B. Vodafone) und einem DSL-Anbieter (z. B. Telekom oder 1&1) läuft die Portierung über die üblichen Carrier-Prozesse ab. Planen Sie ausreichend Zeit ein, da die Koordination zwischen zwei unterschiedlichen Netzinfrastrukturen gelegentlich etwas länger dauern kann als ein Wechsel innerhalb derselben Technologie.
Verliere ich meine Rufnummer, wenn ich meinen Vertrag fristlos kündige?
Nein, das Recht auf Rufnummernmitnahme bleibt auch bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung bestehen. § 59 TKG gilt unabhängig vom Kündigungsgrund. Allerdings sollten Sie den Portierungsauftrag beim neuen Anbieter möglichst zeitgleich mit der Kündigung einreichen, damit die Nummer nahtlos übertragen wird und keine Lücke entsteht. Beachten Sie, dass der abgebende Anbieter trotz fristloser Kündigung möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen kann, wenn die Kündigung strittig ist – das betrifft aber nicht die Portierung selbst, sondern das vertragliche Verhältnis.
Was passiert mit meiner Rufnummer, wenn ich ins Ausland ziehe und den deutschen Anschluss aufgebe?
Wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen und Ihren deutschen Festnetzanschluss kündigen, ohne die Nummer zu portieren, wird sie nach einer Sperrfrist von in der Regel sechs bis zwölf Monaten neu vergeben. Möchten Sie Ihre deutsche Festnetznummer behalten, können Sie sie zu einem VoIP-Anbieter portieren, der Rufnummernparking oder einen reinen SIP-Anschluss ohne physischen Anschluss anbietet. So bleibt die Nummer aktiv und erreichbar, auch wenn Sie sich im Ausland befinden. Monatliche Kosten für solche Dienste liegen oft im einstelligen Euro-Bereich.
Kann ich eine Rufnummer portieren, die zu einem Geschäftskundenvertrag gehört, obwohl ich jetzt Privatkunde bin?
Ja, das ist möglich, sofern Sie der rechtmäßige Inhaber des Vertrags sind oder eine entsprechende Vollmacht besitzen. Die Portierung ist nicht an die Vertragsart (Privat- oder Geschäftskunde) gebunden, sondern an die Inhaberschaft der Nummer. Wenn Sie beispielsweise ein Gewerbe aufgegeben haben und die zugehörige Rufnummer als Privatkunde weiternutzen möchten, können Sie diese zu einem Privatkundenvertrag portieren. Teilen Sie dem neuen Anbieter die genauen Vertragsdaten des alten Anschlusses mit, damit der Portierungsauftrag korrekt gestellt werden kann.
Wie wirkt sich ein laufendes Inkassoverfahren oder eine Kontosperrung beim alten Anbieter auf die Portierung aus?
Ein offener Zahlungsrückstand oder ein laufendes Inkassoverfahren kann dazu führen, dass der abgebende Anbieter die Portierung verzögert oder blockiert. Rechtlich ist dies nur unter engen Voraussetzungen zulässig – der Anbieter darf die Portierung nicht grundsätzlich verweigern, nur weil noch Forderungen offen sind. Dennoch empfiehlt es sich, ausstehende Beträge vor dem Wechsel zu klären, um Verzögerungen zu vermeiden. Sollte der Anbieter die Portierung trotz Begleichung der Schulden blockieren, können Sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.
Kann ich eine Rufnummer portieren, die aktuell gesperrt ist, weil ich die Rechnung nicht bezahlt habe?
Eine gesperrte Rufnummer kann grundsätzlich portiert werden, da das Recht auf Portierung unabhängig vom Betriebsstatus der Leitung besteht. Allerdings kann der abgebende Anbieter in der Praxis Hindernisse aufbauen und die Bearbeitung verzögern. Zudem bleibt die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem alten Anbieter bestehen – die Portierung befreit Sie nicht von offenen Rechnungen. Klären Sie im Zweifelsfall die Zahlungssituation vorab, um den Prozess zu beschleunigen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Muss ich nach der Portierung meine Rufnummer in Verzeichnissen wie dem Telefonbuch neu eintragen lassen?
Ja, Einträge in öffentlichen Verzeichnissen wie dem Telefonbuch oder Onlineverzeichnissen werden nicht automatisch aktualisiert, wenn Sie den Anbieter wechseln. Ihr neuer Anbieter kann Sie auf Wunsch in das Teilnehmerverzeichnis eintragen – sprechen Sie das bei der Vertragserstellung an. Bestehende Einträge beim alten Anbieter werden nach einer gewissen Zeit gelöscht oder als ungültig markiert. Wenn Sie in Branchenverzeichnissen oder bei Google My Business eingetragen sind, müssen Sie diese Einträge separat und manuell aktualisieren.
Gibt es eine Mindest- oder Maximalanzahl an Rufnummern, die ich gleichzeitig portieren kann?
Für Privatkunden ist die Portierung in der Regel auf die am Anschluss registrierten Nummern beschränkt, was meist eine Hauptnummer und gegebenenfalls einige Durchwahlnummern umfasst. Eine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl gleichzeitig portierbarer Nummern gibt es nicht. Für Geschäftskunden mit großen Rufnummernblöcken ist die gleichzeitige Portierung ebenfalls möglich, erfordert aber eine individuelle Abstimmung mit dem neuen Anbieter und dem Carrier. Sehr große Portierungsvorhaben werden manchmal in mehreren Tranchen abgewickelt, um das Risiko von Ausfällen zu minimieren.
Fachbegriffe kurz erklärt
Übertragung einer Rufnummer von einem Telekommunikationsanbieter auf einen anderen. Die Portierung erfolgt auf Antrag des Kunden und ist nach TKG kostenlos. Der Vorgang wird technisch über eine zentrale Portierungsdatenbank koordiniert.
Das deutsche Bundesgesetz, das den Telekommunikationsmarkt reguliert. § 59 TKG regelt das Recht auf Rufnummernmitnahme und verpflichtet Anbieter zur kostenlosen Portierung. Das aktuelle TKG gilt seit Dezember 2021.
Die Vorwahlnummer, die einem geografischen Bereich zugeordnet ist (z.B. 030 für Berlin, 089 für München). Festnetznummern sind an Ortsvorwahlen gebunden, was bei Umzügen in andere Regionen die Portierbarkeit einschränken kann.
Technologie zur Sprachübertragung über IP-Netzwerke (Internet). Nahezu alle modernen Festnetzanschlüsse in Deutschland nutzen VoIP statt analoger Leitungen. Die Rufnummernportierung ist bei VoIP-Anschlüssen technisch einfacher als bei analogen Leitungen.
Der formale Antrag, mit dem der neue Anbieter beim alten Anbieter die Übertragung einer Rufnummer beantragt. Der Kunde stellt diesen Auftrag indirekt, indem er im Bestellprozess die Rufnummernmitnahme angibt — der neue Anbieter übernimmt die weitere Abwicklung.
Der vereinbarte Datum, an dem der neue Anschluss freigeschaltet und gleichzeitig die Rufnummer portiert wird. Die Portierung erfolgt in der Regel in den frühen Morgenstunden des Schalttermins, sodass keine Unterbrechung der Erreichbarkeit entsteht.
Ein Telekommunikationsanbieter, der das Netz eines anderen Betreibers nutzt und unter eigenem Namen Verträge anbietet. Bei der Portierung ist der Reseller der relevante Vertragspartner — nicht der dahinterliegende Netzbetreiber.
Ein Carrier ist ein Netzbetreiber, der die technische Infrastruktur für Telekommunikationsdienste bereitstellt. Bei der Rufnummernportierung kommunizieren die Carrier der beteiligten Anbieter direkt miteinander, um die Nummer technisch zu übertragen.
Beim Rufnummernparking wird eine Telefonnummer vorübergehend bei einem VoIP-Anbieter gesichert, ohne dass ein vollwertiger Anschluss besteht. So bleibt die Nummer aktiv und kann später zu einem neuen Anbieter portiert werden.
Ein SIP-Trunk ist eine virtuelle Telefonleitung auf Basis des Session Initiation Protocol. Er verbindet eine Telefonanlage oder ein Endgerät über das Internet mit dem Telefonnetz und ersetzt klassische ISDN-Leitungen.
Die Bundesnetzagentur ist die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation, Post und Energie. Sie überwacht die Einhaltung des TKG, darunter auch das Recht auf Rufnummernportierung, und nimmt Verbraucherbeschwerden entgegen.
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