DSL-Vertrag kündigen — Vorlage & Fristen
Inklusive kostenloser Kündigungsvorlage.
Ein DSL-Vertrag läuft aus, der neue Anbieter lockt mit besserem Preis oder schnellerem Internet — doch bevor Sie wechseln können, müssen Sie erst kündigen. Klingt einfach, ist es aber oft nicht: Falsche Fristen, fehlende Angaben im Kündigungsschreiben oder ein vergessenes Einschreiben können dazu führen, dass sich Ihr Vertrag automatisch verlängert — meist um weitere zwölf Monate. Laut Bundesnetzagentur sind Streitigkeiten rund um Vertragslaufzeiten und Kündigungen einer der häufigsten Beschwerdegründe im Telekommunikationsbereich. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren DSL-Vertrag rechtssicher kündigen: mit konkreten Fristen, einer kostenlosen Kündigungsvorlage, die Sie direkt verwenden können, und einem Überblick über Sonderkündigungsrechte, die viele Verbraucher gar nicht kennen. Ob Telekom, Vodafone, 1&1, o2 oder PŸUR — die Grundregeln gelten für alle Anbieter gleichermaßen.
Ratgeber: Hintergründe und Schritt für Schritt
Die Kündigungsfrist: Was das TKG vorschreibt
Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die im Dezember 2021 in Kraft trat, gelten in Deutschland klare Regeln für DSL-Verträge. Verträge dürfen eine Mindestlaufzeit von maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr — stattdessen läuft er als monatlich kündbarer Vertrag weiter. Das ist ein wichtiger Fortschritt gegenüber der alten Rechtslage.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Konkret bedeutet das: Wenn Ihr 24-Monats-Vertrag am 30. September 2025 endet, müssen Sie spätestens am 31. August 2025 kündigen. Kündigen Sie zu spät, läuft der Vertrag monatlich weiter — Sie können dann mit einem Monat Frist zum nächsten Monatsende kündigen. Prüfen Sie Ihren Vertragsstart-Datum genau: Es zählt der Tag, an dem der Anschluss aktiviert wurde, nicht das Datum Ihrer Unterschrift.
Achtung bei Verträgen, die vor Dezember 2021 abgeschlossen wurden: Hier können noch die alten Bedingungen mit automatischer Verlängerung um zwölf Monate gelten, sofern Sie nicht rechtzeitig widersprochen haben. Schauen Sie in Ihre ursprünglichen Vertragsunterlagen.
So kündigen Sie richtig: Form und Inhalt
Eine Kündigung muss keine komplizierte Angelegenheit sein — aber sie muss bestimmte Mindestangaben enthalten, damit sie rechtswirksam ist. Folgende Punkte gehören in jedes Kündigungsschreiben:
- Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
- Kundennummer (steht auf jeder Rechnung)
- Vertragsnummer oder Rufnummer des Anschlusses
- Gewünschtes Kündigungsdatum (zum nächstmöglichen Termin oder zu einem konkreten Datum)
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
- Datum und Unterschrift
Eine Begründung ist rechtlich nicht erforderlich. Sie müssen Ihrem Anbieter nicht erklären, warum Sie kündigen. Empfehlenswert ist es dennoch, den Satz „zum nächstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum [Datum]" zu verwenden — so sichern Sie sich ab, falls Sie das genaue Vertragsende nicht kennen.
Kostenlose Kündigungsvorlage:
[Ihr Name] [Ihre Adresse] [PLZ, Ort] [Datum]
An: [Anbieter, Adresse der Kündigungsabteilung]
Betreff: Kündigung meines DSL-/Internet-Vertrags — Kundennummer [XXXXXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen bei Ihnen bestehenden Internet-/DSL-Vertrag mit der Kundennummer [XXXXXX] fristgerecht zum nächstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum [Datum].
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des genauen Kündigungsdatums.
Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben]
Der richtige Versandweg: Einschreiben ist Pflicht
Die Kündigung per einfachem Brief ist möglich, aber riskant: Geht der Brief verloren, haben Sie keinen Nachweis. Versenden Sie Ihre Kündigung deshalb immer per Einschreiben mit Rückschein. Das kostet beim Brief-Einschreiben mit Rückschein derzeit rund 5,50 Euro bei der Deutschen Post — eine kleine Investition für die Rechtssicherheit.
Viele Anbieter akzeptieren mittlerweile auch die Kündigung per E-Mail oder über ein Online-Formular im Kundenportal. Das ist bequem, hat aber einen Haken: Beim Online-Formular erhalten Sie zwar meist eine automatische Eingangsbestätigung, aber keine verbindliche Bestätigung des Kündigungsdatums. Speichern Sie Screenshots und Bestätigungs-E-Mails sorgfältig ab.
Die Kündigung per Fax gilt als sicher, sofern Sie den Sendebericht aufbewahren. Telefonische Kündigungen sind bei den meisten Anbietern nicht möglich oder nicht verbindlich — verlassen Sie sich nicht darauf, auch wenn ein Mitarbeiter am Telefon die Kündigung bestätigt.
Die Kündigungsadressen der fünf Anbieter (Stand 2025): - Telekom: Telekom Deutschland GmbH, Postfach 2000, 53105 Bonn; alternativ über Mein Magenta - Vodafone: Vodafone GmbH, Kundenservice, 40875 Ratingen; alternativ MeinVodafone-App - 1&1: 1&1 Telecommunications SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur; alternativ Kundenportal - o2: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, 90345 Nürnberg; alternativ Mein o2 - PŸUR: Tele Columbus AG, Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin; alternativ Online-Kündigung
Sonderkündigungsrecht: Wann Sie sofort raus können
Das Sonderkündigungsrecht ist eines der mächtigsten Werkzeuge für Verbraucher — und wird viel zu selten genutzt. Es erlaubt Ihnen, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, also vor Ablauf der regulären Mindestlaufzeit, ohne Kosten oder Vertragsstrafe. Folgende Situationen berechtigen dazu:
Preiserhöhung: Kündigt Ihr Anbieter eine Preiserhöhung an, haben Sie das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung. Wichtig: Nicht jede Preisänderung löst dieses Recht aus — nur einseitige Erhöhungen durch den Anbieter.
Dauerhaft schlechte Leistung: Liefert Ihr Anbieter dauerhaft deutlich weniger als die vertraglich zugesicherte Mindestbandbreite, können Sie nach dem TKG 2021 unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Voraussetzung: Sie haben die Schlechtleistung dokumentiert (z. B. mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur) und den Anbieter erfolglos zur Abhilfe aufgefordert.
Umzug: Bei einem Umzug in ein Gebiet, in dem Ihr Anbieter keinen Anschluss anbieten kann, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Kann der Anbieter Ihnen am neuen Wohnort keinen gleichwertigen Anschluss bereitstellen, müssen Sie nicht bis zum Vertragsende warten.
Tod des Vertragspartners: Erben können einen DSL-Vertrag außerordentlich kündigen. Hier ist ein Nachweis (Sterbeurkunde, ggf. Erbschein) erforderlich.
Die Sonderkündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen und sollte den Kündigungsgrund klar benennen.
Rufnummernmitnahme: Nicht vergessen
Wenn Sie Ihre Telefonnummer beim Wechsel behalten möchten — was die meisten Kunden tun — müssen Sie die Portierung aktiv beantragen. Das geschieht in der Regel beim neuen Anbieter, nicht beim alten. Der neue Anbieter kümmert sich dann um die technische Übertragung und informiert den alten Anbieter.
Wichtig: Kündigen Sie Ihren alten Vertrag nicht, bevor die Portierung abgeschlossen ist. Kündigen Sie zu früh, kann die Nummer verloren gehen. Idealerweise koordinieren Sie Kündigung und Portierung so, dass der neue Anschluss aktiviert wird, bevor der alte endet. Viele Anbieter bieten heute einen nahtlosen Wechselprozess an, bei dem sie die Kündigung beim alten Anbieter im Auftrag des Kunden übernehmen — das ist bequem, aber prüfen Sie trotzdem, ob alles korrekt abläuft.
Die Portierung einer Festnetznummer dauert in der Regel 1 bis 5 Werktage. Planen Sie einen kleinen Puffer ein.
Rückgabe des Routers und weiterer Hardware
Nach der Kündigung müssen Sie in vielen Fällen den vom Anbieter gestellten Router zurückschicken. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gerät nicht im Eigentum des Kunden ist — also wenn es kostenlos zur Verfügung gestellt oder nur geliehen wurde. Haben Sie für den Router eine einmalige Gebühr bezahlt, gehört er Ihnen.
Die meisten Anbieter schicken nach der Kündigung automatisch ein Rücksende-Label zu. Warten Sie auf dieses Label und versenden Sie das Gerät mit Sendungsverfolgung. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Schicken Sie den Router nicht zurück, ohne einen Nachweis — sonst riskieren Sie, dass der Anbieter behauptet, das Gerät nie erhalten zu haben, und Ihnen die Gerätekosten in Rechnung stellt. Diese können je nach Modell zwischen 50 und 200 Euro betragen.
Checkliste vor dem Abschluss
Bevor Sie sich entscheiden, empfehlen wir die folgenden Punkte zu prüfen — dauert in der Regel 5–10 Minuten.
- Vertragsunterlagen heraussuchen: Aktivierungsdatum und Mindestlaufzeit prüfen — das genaue Vertragsende steht oft auch im Online-Kundenportal.
- Kündigungsfrist berechnen: Mindestlaufzeit + 1 Monat Kündigungsfrist. Tragen Sie das Datum als Erinnerung in Ihren Kalender ein.
- Kündigungsvorlage ausfüllen: Kundennummer, Vertragsnummer, gewünschtes Kündigungsdatum und Bitte um Bestätigung nicht vergessen.
- Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden — Einlieferungsbeleg und Rückschein aufbewahren.
- Alternativ: Kündigung über das Online-Kundenportal einreichen und Screenshot der Eingangsbestätigung speichern.
- Schriftliche Kündigungsbestätigung vom Anbieter anfordern und auf Korrektheit des Kündigungsdatums prüfen.
- Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter beantragen — nicht selbst beim alten Anbieter kündigen, bevor die Portierung abgeschlossen ist.
- Router und Leihgeräte nach Kündigung zurückschicken: Rücksende-Label abwarten, Sendungsverfolgung nutzen, Einlieferungsbeleg aufbewahren.
- Letzte Rechnung des alten Anbieters prüfen: Keine unberechtigten Gebühren nach dem Kündigungsdatum akzeptieren.
- Neuen Vertrag rechtzeitig abschließen, damit keine Versorgungslücke entsteht — idealerweise 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Wechseldatum.
Alternativen und Abgrenzung
Ordentliche Kündigung vs. Sonderkündigung vs. Wechselservice
Bei der Beendigung eines DSL-Vertrags stehen Ihnen grundsätzlich drei Wege offen, die sich in Aufwand, Geschwindigkeit und Voraussetzungen deutlich unterscheiden.
Die ordentliche Kündigung ist der Standardweg: Sie kündigen fristgerecht zum Vertragsende und wechseln danach zum neuen Anbieter. Der Vorteil ist die Planungssicherheit — Sie wissen genau, wann der Vertrag endet. Der Nachteil: Sie müssen die Mindestlaufzeit abwarten, was bei einem 24-Monats-Vertrag im schlimmsten Fall bedeutet, dass Sie noch bis zu zwei Jahre beim alten Anbieter bleiben.
Die außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) ermöglicht einen sofortigen oder kurzfristigen Ausstieg, setzt aber einen konkreten Grund voraus — Preiserhöhung, Schlechtleistung oder Umzug. Liegt ein solcher Grund vor, ist dies der schnellste Weg. Liegt kein Grund vor und Sie kündigen trotzdem außerordentlich, riskieren Sie, dass der Anbieter die Kündigung ablehnt und Sie weiter an den Vertrag gebunden sind.
Der Wechselservice des neuen Anbieters ist die komfortabelste Option: Sie schließen beim neuen Anbieter einen Vertrag ab und beauftragen ihn, die Kündigung beim alten Anbieter in Ihrem Namen vorzunehmen. Diesen Service bieten Telekom, Vodafone, 1&1 und o2 an. Der Haken: Sie geben die Kontrolle ab. Prüfen Sie unbedingt, ob der neue Anbieter die Kündigung tatsächlich fristgerecht eingereicht hat, und lassen Sie sich die Eingangsbestätigung des alten Anbieters zeigen.
Für die meisten Verbraucher empfiehlt sich ein kombinierter Ansatz: Kündigung selbst einreichen (per Einschreiben), gleichzeitig beim neuen Anbieter abschließen und die Rufnummernportierung dort beantragen. So behalten Sie die volle Kontrolle und profitieren trotzdem von einem reibungslosen Übergang.
Redaktionstipp: Viele Verbraucher warten bis kurz vor Vertragsende, um zu kündigen — und verpassen dann die Frist doch, weil sie das genaue Aktivierungsdatum nicht mehr kennen. Unser Rat: Tragen Sie das Vertragsende und die Kündigungsfrist direkt beim Vertragsabschluss in Ihren Kalender ein, am besten mit einer Erinnerung drei Monate vor Ablauf. So haben Sie genug Zeit, Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Wer seinen alten Anbieter kontaktiert und signalisiert, dass er wechseln möchte, erhält übrigens nicht selten ein Retentionsangebot — also einen günstigeren Tarif, um den Kunden zu halten. Das kann sich lohnen, sollte aber nicht dazu verleiten, einen schlechten Tarif weiterzuführen, nur weil der Anbieter ein kleines Entgegenkommen zeigt. Vergleichen Sie das Angebot immer mit dem Markt.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem DSL-Vertrag?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (maximal 24 Monate) läuft der Vertrag monatlich weiter und ist mit einem Monat Frist zum Monatsende kündbar.
Verlängert sich mein DSL-Vertrag automatisch?
Nein — seit der TKG-Reform 2021 darf sich ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Er läuft stattdessen als monatlich kündbarer Vertrag weiter. Für Altverträge vor Dezember 2021 können noch andere Bedingungen gelten.
Kann ich meinen DSL-Vertrag per E-Mail kündigen?
Viele Anbieter akzeptieren die Kündigung per E-Mail oder über das Online-Kundenportal. Rechtlich sicherer ist jedoch das Einschreiben mit Rückschein, da Sie damit einen eindeutigen Zugangsnachweis haben. Speichern Sie bei digitalen Kündigungen immer die Eingangsbestätigung.
Was ist ein Sonderkündigungsrecht und wann habe ich es?
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen, den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu kündigen. Es greift bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Anbieter, bei dauerhafter Schlechtleistung, bei einem Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet oder beim Tod des Vertragspartners.
Muss ich meinen DSL-Vertrag begründen?
Nein. Bei einer ordentlichen Kündigung ist keine Begründung erforderlich. Nur bei einer außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigung) sollten Sie den Grund angeben und ggf. belegen können.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Seit der TKG-Reform 2021 verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein Jahr, sondern läuft monatlich weiter. Sie können dann mit einem Monat Frist zum nächsten Monatsende kündigen. Das ist deutlich verbraucherfreundlicher als die alte Regelung.
Kann ich meine Telefonnummer beim Wechsel behalten?
Ja. Die Rufnummernmitnahme (Portierung) ist in Deutschland gesetzlich garantiert. Beantragen Sie die Portierung beim neuen Anbieter — dieser kümmert sich um die technische Übertragung. Kündigen Sie Ihren alten Vertrag erst, nachdem die Portierung abgeschlossen ist.
Muss ich den Router nach der Kündigung zurückschicken?
Das hängt davon ab, ob der Router Ihnen gehört oder nur geliehen wurde. Haben Sie für das Gerät keine Kaufgebühr bezahlt, gehört es dem Anbieter und muss zurückgeschickt werden. Warten Sie auf das Rücksende-Label und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.
Wie lange dauert ein Anbieterwechsel nach der Kündigung?
Nach der Kündigung dauert die technische Umschaltung auf den neuen Anbieter in der Regel 2 bis 4 Wochen. Planen Sie genug Vorlauf ein und schließen Sie den neuen Vertrag rechtzeitig ab, um eine Versorgungslücke zu vermeiden.
Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung nicht bestätigt?
Fordern Sie die Bestätigung schriftlich an und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen. Reagiert der Anbieter nicht, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden oder eine Schlichtungsstelle einschalten. Bewahren Sie alle Nachweise (Einschreiben-Beleg, Screenshots) sorgfältig auf.
Kann ich einen DSL-Vertrag auch kündigen, wenn ich umziehe?
Ja. Wenn Ihr Anbieter am neuen Wohnort keinen gleichwertigen Anschluss anbieten kann, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bietet der Anbieter am neuen Standort einen Anschluss an, können Sie den Vertrag in der Regel mitnehmen oder müssen die reguläre Frist einhalten.
Darf der Anbieter nach der Kündigung noch Gebühren berechnen?
Nein. Nach dem bestätigten Kündigungsdatum dürfen keine weiteren Grundgebühren berechnet werden. Prüfen Sie Ihre letzte Rechnung sorgfältig. Unberechtigte Forderungen können Sie schriftlich zurückweisen.
Fachbegriffe kurz erklärt
Der vertraglich vereinbarte Zeitraum, für den ein DSL-Vertrag mindestens gilt. In Deutschland sind maximal 24 Monate zulässig. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
Der Zeitraum zwischen dem Eingang der Kündigung beim Anbieter und dem tatsächlichen Vertragsende. Bei DSL-Verträgen beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der Mindestlaufzeit.
Das Recht, einen Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit außerordentlich zu kündigen. Es setzt einen gesetzlich oder vertraglich anerkannten Grund voraus, z. B. eine einseitige Preiserhöhung durch den Anbieter.
Die Übertragung einer bestehenden Telefonnummer von einem Anbieter zu einem anderen. In Deutschland gesetzlich garantiert. Der neue Anbieter beantragt die Portierung beim alten Anbieter.
Eine Versandform der Deutschen Post, bei der der Absender einen Nachweis über den Eingang des Briefes beim Empfänger erhält. Empfohlen für rechtlich relevante Schreiben wie Kündigungen.
Das deutsche Bundesgesetz, das die Rahmenbedingungen für Telekommunikationsverträge regelt. Die Reform von 2021 stärkte die Verbraucherrechte erheblich, u. a. durch das Verbot automatischer Vertragsverlängerungen um ein Jahr.
Die deutsche Regulierungsbehörde für Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Verbraucher können sich bei Streitigkeiten mit Telekommunikationsanbietern an die Bundesnetzagentur wenden oder deren Schlichtungsstelle nutzen.
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