Internetanbieter wechseln: Schritt-für-Schritt-Anleitung
So gelingt der Wechsel ohne Ausfall.
Zu langsam, zu teuer, zu schlechter Service — die Gründe für einen Anbieterwechsel sind vielfältig. Viele Haushalte in Deutschland zahlen noch immer für einen Internettarif, der weder zur aktuellen Nutzung noch zum Marktpreis passt. Dabei ist ein Wechsel des Internetanbieters heute deutlich unkomplizierter als noch vor einigen Jahren. Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) 2021 gelten klare Regeln: Anbieter müssen beim Wechsel aktiv mithelfen, Ausfallzeiten sind gesetzlich begrenzt, und Sie haben mehr Rechte als je zuvor. Trotzdem scheitern viele Wechsel an vermeidbaren Fehlern — falscher Kündigungsfrist, fehlendem Portierungsauftrag oder einem zu spät bestellten Neuanschluss. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess: von der Kündigung beim alten Anbieter über die Auswahl des richtigen Nachfolgetarifs bis zur reibungslosen Inbetriebnahme. Wenn Sie die Abläufe kennen, ist ein Wechsel in der Regel innerhalb weniger Wochen erledigt — ohne Unterbrechung Ihres Internetzugangs.
Ratgeber: Hintergründe und Schritt für Schritt
Schritt 1: Vertragslage beim aktuellen Anbieter prüfen
Bevor Sie irgendetwas kündigen oder bestellen, brauchen Sie Klarheit über Ihren laufenden Vertrag. Suchen Sie Ihren Vertragsabschluss heraus — entweder als Dokument, in Ihrem Kundenkonto oder auf der letzten Rechnung. Entscheidend sind drei Angaben: das Vertragsstartdatum, die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist.
Die meisten Internettarife in Deutschland laufen 24 Monate. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag in der Regel monatlich, sofern Sie nicht kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt seit der TKG-Reform 2021 maximal einen Monat — und zwar zum Ende jedes Kalendermonats. Ältere Verträge, die vor Juli 2021 abgeschlossen wurden, können noch längere Fristen enthalten; prüfen Sie das im Einzelfall.
Ein Sonderfall: Wenn Sie innerhalb der Mindestlaufzeit kündigen möchten, brauchen Sie einen außerordentlichen Kündigungsgrund. Dauerhafte Störungen, eine Preiserhöhung durch den Anbieter oder ein Umzug in ein Gebiet ohne Versorgung durch den Anbieter können solche Gründe sein. Ohne triftigen Grund müssen Sie die Laufzeit abwarten oder eine Abstandszahlung leisten.
Schritt 2: Neuen Tarif und Anbieter auswählen
Erst wenn Sie wissen, wann Sie wechseln können, lohnt sich die Suche nach einem neuen Tarif. Orientieren Sie sich dabei an drei Faktoren: der verfügbaren Technologie an Ihrer Adresse, Ihrem tatsächlichen Bandbreitenbedarf und dem Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit.
Zur Technologie: In Deutschland stehen je nach Wohnort DSL, Kabel und Glasfaser zur Verfügung. DSL über die Telefonleitung ist flächendeckend verbreitet, erreicht aber in vielen Gebieten nur 50 bis 100 Mbit/s. Kabelanschlüsse (vor allem über Vodafone und PŸUR) liefern oft 500 Mbit/s bis 1 Gbit/s, sind aber auf das Kabelnetz beschränkt. Glasfaser (FTTH) bietet symmetrische Geschwindigkeiten von 200 Mbit/s bis 2,5 Gbit/s, ist aber noch nicht überall verfügbar. Prüfen Sie die Verfügbarkeit immer direkt beim Anbieter mit Ihrer genauen Adresse — Angaben auf Karten sind oft ungenau.
Zum Bedarf: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit gelegentlichem Streaming kommt mit 50 Mbit/s gut aus. Familien mit mehreren gleichzeitigen Videostreams, Homeoffice und Gaming benötigen eher 250 Mbit/s oder mehr. Für 4K-Streaming in mehreren Räumen gleichzeitig empfehlen sich mindestens 100 Mbit/s pro Stream.
Zum Preis: Achten Sie nicht nur auf den Aktionspreis im ersten Jahr, sondern auf den Normalpreis ab dem zweiten Jahr. Viele Tarife steigen nach 12 Monaten um 5 bis 15 Euro monatlich. Rechnen Sie den Gesamtpreis über 24 Monate durch — inklusive Anschlussgebühr, Routermiete und etwaiger Einrichtungskosten.
Schritt 3: Den alten Vertrag kündigen
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen — per Brief mit Einschreiben oder über das Kundenportal des Anbieters, sofern dort eine schriftliche Bestätigung generiert wird. Eine Kündigung per Telefon ist zwar möglich, aber schwerer nachweisbar. Notieren Sie das Datum und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.
In Ihrem Kündigungsschreiben sollten folgende Angaben enthalten sein: Ihr vollständiger Name, Ihre Kundennummer, Ihre Vertragsadresse, das gewünschte Kündigungsdatum und eine Bitte um schriftliche Bestätigung. Formulieren Sie klar: „Ich kündige meinen Internetvertrag mit der Kundennummer [XXX] fristgerecht zum [Datum]."
Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn Sie einen neuen Anbieter ausgewählt haben und sicher sind, dass dieser an Ihrer Adresse verfügbar ist. Ein Wechsel ohne Anschlussgarantie kann zu einer Versorgungslücke führen.
Alternativ zur eigenständigen Kündigung können Sie seit der TKG-Reform 2021 auch den neuen Anbieter beauftragen, die Kündigung für Sie zu übernehmen. Dieses sogenannte Anbieterwechselverfahren ist in Deutschland gesetzlich geregelt und verpflichtet den alten Anbieter zur Mitwirkung. Viele Anbieter wie 1&1, Telekom und o2 bieten diesen Service direkt im Bestellprozess an.
Schritt 4: Neuen Anschluss rechtzeitig bestellen
Bestellen Sie den neuen Anschluss so, dass der Bereitstellungstermin möglichst nahtlos an das Ende des alten Vertrags anschließt. In der Praxis empfiehlt sich ein Vorlauf von vier bis sechs Wochen, da Technikertermine und Leitungsschaltungen Zeit benötigen.
Bei einem DSL-Wechsel innerhalb desselben Netzbetreibers (also wenn der neue Anbieter ebenfalls die Telekom-Infrastruktur nutzt) ist kein Technikertermin nötig — die Umschaltung erfolgt remote. Bei einem Wechsel auf eine andere Technologie oder in ein anderes Netz ist in der Regel ein Vor-Ort-Termin erforderlich. Halten Sie dafür einen halben Tag frei.
Falls Sie einen Router des neuen Anbieters erhalten, wird dieser meist einige Tage vor dem Schalttermin geliefert. Schließen Sie ihn erst am vereinbarten Aktivierungstag an — vorher funktioniert er nicht.
Bei Glasfaser-Neuanschlüssen kann der Vorlauf deutlich länger sein: Wenn noch kein Hausanschluss vorhanden ist, dauert die Verlegung mehrere Wochen bis Monate. Klären Sie das vorab mit dem Anbieter.
Schritt 5: Rufnummernmitnahme beantragen (falls gewünscht)
Wenn Sie eine Festnetzrufnummer haben und diese behalten möchten, müssen Sie die Portierung aktiv beantragen. Das geschieht in der Regel direkt beim neuen Anbieter im Bestellprozess. Der neue Anbieter koordiniert die Portierung dann mit dem alten Anbieter.
Die gesetzliche Frist für die Portierung beträgt einen Werktag nach dem vereinbarten Termin. In der Praxis dauert es oft etwas länger, aber mehr als wenige Tage sollte es nicht sein. Kündigen Sie Ihren alten Vertrag nicht, bevor die Portierung abgeschlossen ist — sonst verlieren Sie die Nummer.
Für reine Internetanschlüsse ohne Telefonie entfällt dieser Schritt.
Schritt 6: Alten Router zurückgeben
Viele Anbieter verleihen den Router nur — Sie zahlen eine monatliche Miete, besitzen das Gerät aber nicht. In diesem Fall müssen Sie den Router nach Vertragsende zurückschicken, andernfalls drohen Nachforderungen von 50 bis über 150 Euro. Der Anbieter schickt Ihnen in der Regel nach der Kündigung einen Rücksendeschein. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf.
Wenn Sie einen eigenen Router verwenden (z. B. eine FRITZ!Box), können Sie diesen behalten. Prüfen Sie aber, ob das Gerät mit der Technologie des neuen Anbieters kompatibel ist. Viele FRITZ!Box-Modelle unterstützen DSL, Kabel und Glasfaser — aber nicht alle Varianten. Schauen Sie in die technischen Spezifikationen oder fragen Sie beim neuen Anbieter nach.
Schritt 7: Inbetriebnahme und erste Wochen
Am Schalttermin sollten Sie zu Hause sein und den neuen Router anschließen. Läuft alles reibungslos, sind Sie innerhalb von Minuten online. Messen Sie die tatsächliche Geschwindigkeit mit einem unabhängigen Tool — die Bundesnetzagentur bietet dafür den offiziellen Breitbandatlas und das Messtool „Breitbandmessung" an. Liegt die gemessene Geschwindigkeit dauerhaft deutlich unter dem vertraglich zugesicherten Wert, haben Sie das Recht auf Minderung oder Sonderkündigung (§ 57 TKG).
Notieren Sie sich außerdem, wann Ihr neuer Vertrag beginnt und wann die Mindestlaufzeit endet — damit Sie beim nächsten Wechsel wieder rechtzeitig reagieren können.
Checkliste vor dem Abschluss
Bevor Sie sich entscheiden, empfehlen wir die folgenden Punkte zu prüfen — dauert in der Regel 5–10 Minuten.
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist beim aktuellen Anbieter prüfen (Vertragsunterlagen oder Kundenkonto).
- Verfügbarkeit neuer Anbieter und Technologien (DSL, Kabel, Glasfaser) an der eigenen Adresse prüfen.
- Gesamtkosten über 24 Monate berechnen — inklusive Aktionspreis, Normalpreis, Anschlussgebühr und Routermiete.
- Kündigung schriftlich einreichen und Eingangsbestätigung aufbewahren (Einschreiben oder digitale Bestätigung).
- Neuen Anschluss mindestens vier bis sechs Wochen vor dem gewünschten Starttermin bestellen.
- Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter im Bestellprozess beantragen, falls gewünscht.
- Technikertermin für neue Technologie (Kabel/Glasfaser) frühzeitig vereinbaren und Zeitfenster freihalten.
- Alten Router fristgerecht zurückschicken und Rücksendebeleg aufbewahren.
- Tatsächliche Internetgeschwindigkeit nach Inbetriebnahme messen und mit Vertragswert vergleichen.
- Startdatum und Laufzeitende des neuen Vertrags notieren, um rechtzeitig beim nächsten Wechsel aktiv zu werden.
Alternativen und Abgrenzung
Wechseloptionen im Überblick: Welcher Weg passt zu Ihnen?
Nicht jeder Wechsel ist gleich. Je nach Ausgangssituation gibt es unterschiedliche Szenarien, die unterschiedliche Vorgehensweisen erfordern.
Wechsel innerhalb derselben Technologie (z. B. DSL zu DSL): Das ist der einfachste Fall. Wenn Sie von einem DSL-Anbieter zu einem anderen wechseln, der ebenfalls das Telekom-Netz nutzt — etwa von 1&1 zu o2 — ist kein Technikertermin nötig. Der Wechsel erfolgt rein administrativ und ist in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Ausfallzeiten sind minimal.
Wechsel auf eine andere Technologie (z. B. DSL zu Kabel oder Glasfaser): Hier ist meist ein Technikertermin erforderlich. Der Vorlauf beträgt zwei bis sechs Wochen. Planen Sie eine mögliche Überschneidungsphase ein, in der Sie kurzzeitig für beide Anschlüsse zahlen — das ist in der Regel günstiger als eine Versorgungslücke.
Wechsel bei Umzug: Ein Umzug ist ein gesetzlicher Sonderkündigungsgrund, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist. Ist er verfügbar, können Sie den Vertrag mitnehmen — das nennt sich Umzugsservice. Prüfen Sie, ob der neue Standort besser versorgt ist und ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Wechsel innerhalb der Mindestlaufzeit: Ohne außerordentlichen Kündigungsgrund ist das kostspielig. Preiserhöhungen durch den Anbieter berechtigen zur Sonderkündigung — nutzen Sie dieses Recht, wenn Ihr Anbieter die Preise anhebt. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe der Erhöhung.
Anbieter auf dslvertrag.de: Telekom, Vodafone, 1&1, o2 und PŸUR decken gemeinsam den Großteil des deutschen Marktes ab. Telekom und 1&1 sind stark im DSL-Segment, Vodafone und PŸUR im Kabelbereich, alle fünf bauen zunehmend Glasfaser aus. Welcher Anbieter an Ihrer Adresse verfügbar ist und welcher Tarif zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis passt, hängt stark von Ihrem Standort ab.
Redaktions-Tipp: Viele Wechselfehler entstehen durch schlechtes Timing. Die häufigste Falle: Der neue Anschluss ist noch nicht aktiv, der alte bereits gekündigt — und man sitzt tagelang ohne Internet. Planen Sie deshalb immer eine kurze Überschneidungsphase ein, in der beide Verträge parallel laufen. Die Kosten dafür — meist 10 bis 20 Euro für wenige Wochen — sind gut investiert. Außerdem empfehlen wir, die Kündigung nicht erst am letzten möglichen Tag einzureichen. Postverzögerungen oder technische Probleme im Kundenportal können dazu führen, dass die Kündigung zu spät eingeht und sich der Vertrag verlängert. Schicken Sie die Kündigung mindestens zwei Wochen vor Fristende ab und fordern Sie immer eine schriftliche Eingangsbestätigung an. Das kostet fünf Minuten und spart im Zweifel viel Ärger.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Anbieterwechsel in der Regel?
Bei einem Wechsel innerhalb derselben Technologie (z. B. DSL zu DSL) dauert es oft nur wenige Tage. Bei einem Technologiewechsel oder einem Neuanschluss sollten Sie zwei bis sechs Wochen einplanen. Glasfaser-Neuverlegungen können mehrere Monate dauern.
Kann ich meinen Internetanbieter während der Mindestlaufzeit wechseln?
Nur mit einem außerordentlichen Kündigungsgrund, etwa bei dauerhaften Störungen, einer Preiserhöhung durch den Anbieter oder einem Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet. Ohne solchen Grund müssen Sie die Laufzeit abwarten oder eine Abstandszahlung leisten.
Was passiert, wenn ich die Kündigung vergesse und der Vertrag sich verlängert?
Seit der TKG-Reform 2021 verlängert sich ein Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch monatlich — nicht mehr um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt dann maximal einen Monat. Sie sind also nie länger als einen Monat gebunden.
Muss ich beim Wechsel selbst kündigen oder kann das der neue Anbieter übernehmen?
Viele Anbieter bieten im Bestellprozess an, die Kündigung beim alten Anbieter für Sie zu übernehmen. Das ist seit der TKG-Reform 2021 gesetzlich geregelt. Prüfen Sie aber, ob der Termin korrekt koordiniert wird, um Versorgungslücken zu vermeiden.
Darf ich meinen eigenen Router beim neuen Anbieter verwenden?
Ja, das ist gesetzlich verankert (§ 68 TKG). Sie dürfen jeden technisch kompatiblen Router verwenden. Prüfen Sie die Kompatibilität mit der jeweiligen Technologie und dem Anbieter vorab — nicht jede FRITZ!Box unterstützt alle Anschlussarten.
Was tue ich, wenn der neue Anschluss am Schalttermin nicht funktioniert?
Wenden Sie sich sofort an den Kundendienst des neuen Anbieters. Dokumentieren Sie den Ausfall. Laut TKG haben Sie bei erheblichen Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Dienst das Recht auf Minderung oder Sonderkündigung. Halten Sie Ihre Vertragsnummer und den vereinbarten Schalttermin bereit.
Kann ich meine Festnetzrufnummer beim Wechsel behalten?
Ja. Die Rufnummernportierung ist gesetzlich garantiert. Beantragen Sie die Mitnahme beim neuen Anbieter im Bestellprozess. Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn die Portierung abgeschlossen ist — sonst verlieren Sie die Nummer.
Was kostet ein Anbieterwechsel?
Der Wechsel selbst ist kostenlos. Kosten entstehen durch Anschlussgebühren beim neuen Anbieter (oft 0 bis 70 Euro, häufig als Aktionsangebot erlassen), eine mögliche Überschneidungsphase beider Verträge sowie etwaige Kosten für einen nicht zurückgegebenen Router des alten Anbieters.
Wie lange darf der Internetausfall beim Wechsel maximal dauern?
Laut TKG 2021 soll der Wechsel ohne Unterbrechung oder mit minimaler Unterbrechung erfolgen. Ein Ausfall von mehr als einem Werktag gilt als nicht akzeptabel. In der Praxis sind kurze Unterbrechungen von wenigen Stunden möglich, längere Ausfälle berechtigen zur Minderung.
Lohnt sich ein Wechsel auch, wenn ich zufrieden bin?
Ja, oft lohnt es sich finanziell. Neukunden erhalten häufig deutlich günstigere Konditionen als Bestandskunden. Wenn Ihr Vertrag ausläuft, können Sie entweder wechseln oder beim aktuellen Anbieter aktiv nach einem besseren Tarif fragen — viele Anbieter bieten Bestandskunden auf Nachfrage Rabatte an.
Was ist der Unterschied zwischen DSL, Kabel und Glasfaser beim Wechsel?
DSL nutzt die Telefonleitung, Kabel das TV-Kabelnetz, Glasfaser eine dedizierte Lichtwellenleiterleitung. Ein Wechsel zwischen diesen Technologien erfordert in der Regel einen Technikertermin und einen neuen Router. Ein Wechsel innerhalb derselben Technologie ist meist ohne Technikertermin möglich.
Fachbegriffe kurz erklärt
Der vertraglich vereinbarte Zeitraum, in dem Sie den Vertrag nicht ordentlich kündigen können. Bei Internettarifen in Deutschland beträgt sie meist 24 Monate. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag monatlich.
Die Übertragung einer bestehenden Festnetz- oder Mobilfunknummer von einem Anbieter zum anderen. Die Portierung ist gesetzlich garantiert und muss beim neuen Anbieter beantragt werden.
Das Recht, einen Vertrag außerordentlich und fristlos oder mit kurzer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt — z. B. eine Preiserhöhung durch den Anbieter, dauerhafte Störungen oder ein Umzug.
Ein seit der TKG-Reform 2021 gesetzlich geregeltes Verfahren, bei dem der neue Anbieter die Kündigung beim alten Anbieter koordiniert. Ziel ist ein nahtloser Wechsel ohne Versorgungsunterbrechung.
Glasfaseranschluss direkt bis in die Wohnung. Bietet die höchsten und stabilsten Übertragungsgeschwindigkeiten, ist aber noch nicht flächendeckend in Deutschland verfügbar.
Der vereinbarte Termin, an dem der neue Internetanschluss aktiviert wird. Bei DSL-Wechseln oft ein festes Datum ohne Technikertermin, bei Kabel und Glasfaser häufig mit Vor-Ort-Termin verbunden.
Ein offizielles Messtool der Bundesnetzagentur, mit dem Sie die tatsächliche Internetgeschwindigkeit Ihres Anschlusses messen und mit dem vertraglich zugesicherten Wert vergleichen können. Relevant für Minderungs- und Sonderkündigungsansprüche nach § 57 TKG.
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