Technikertermin bei PŸUR vereinbaren – So gehen Sie vor
Wenn bei Ihnen eine Störung vorliegt, die sich nicht selbst beheben lässt, können Sie bei PŸUR einen Techniker zur Entstörung beauftragen. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Schritt 1: Störung zunächst selbst prüfen
Bevor Sie einen Technikertermin anfordern, empfiehlt PŸUR folgende Selbsthilfe-Maßnahmen:
- Router neu starten (mind. 30 Sekunden vom Strom trennen)
- Kabelverbindungen prüfen – alle Stecker fest eingesteckt?
- Störungsseite prüfen unter stoerung.pyur.com – dort sehen Sie, ob in Ihrer Region eine bekannte Netzstörung vorliegt
- Andere Geräte testen – liegt das Problem nur an einem Gerät?
Schritt 2: Technikertermin anfordern
Lässt sich die Störung nicht selbst beheben, haben Sie folgende Möglichkeiten:
📞 Telefonischer Kundenservice - Telefon: 0800 111 7 111 (kostenlos, aus dem deutschen Festnetz) - Erreichbarkeit: Montag bis Samstag, 8:00 – 20:00 Uhr - Schildern Sie Ihr Problem und bitten Sie direkt um einen Technikertermin
💻 Online über Mein PŸUR - Loggen Sie sich unter mein.pyur.com ein - Navigieren Sie zum Bereich „Störung melden" oder „Service" - Dort können Sie eine Störung erfassen und ggf. einen Termin anfragen
💬 Live-Chat - Auf der PŸUR-Website steht Ihnen ein Live-Chat zur Verfügung, über den Sie ebenfalls Unterstützung erhalten
Wichtige Hinweise zum Technikertermin
- Halten Sie Ihre Kundennummer bereit – diese finden Sie auf Ihrer Rechnung oder in Ihrem Online-Kundenkonto
- Beschreiben Sie die Störung möglichst genau (seit wann, welche Geräte betroffen, Fehlermeldungen etc.)
- Seien Sie beim Termin anwesend oder benennen Sie eine volljährige Vertretung – andernfalls kann der Techniker nicht tätig werden
- Kostenpflicht beachten: Stellt sich heraus, dass die Störung nicht im Verantwortungsbereich von PŸUR liegt (z. B. defektes Endgerät des Kunden), können Kosten für den Technikerbesuch entstehen
Bei anhaltenden Problemen
Sollte die Störung länger andauern oder der Techniker das Problem nicht vollständig beheben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Gutschrift gemäß den gesetzlichen Regelungen zur Entstörungspflicht (§ 58 TKG).
💡 Tipp: Wenn Sie mit Ihrem aktuellen PŸUR-Tarif unzufrieden sind oder nach einem leistungsstärkeren Angebot suchen, lohnt sich ein Blick auf dslvertrag.de – dort finden Sie unabhängige Tarif-Empfehlungen und aktuelle Vergleiche für Internetanschlüsse in Ihrer Region.