Außerordentliche Kündigung bei PŸUR – Ihre Rechte im Überblick
Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung Ihres PŸUR-Vertrags ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es Ihnen unzumutbar macht, den Vertrag fortzuführen. Hier sind die wichtigsten Szenarien:
Gründe für eine außerordentliche Kündigung
1. Dauerhafte Störungen oder Leistungsausfälle Wenn PŸUR die vertraglich vereinbarte Leistung (z. B. Internetgeschwindigkeit oder Verfügbarkeit) über einen längeren Zeitraum nicht erbringt und trotz Mängelanzeige keine Abhilfe schafft, haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Wichtig: Sie sollten die Störung zuvor schriftlich gemeldet und PŸUR eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt haben.
2. Preiserhöhungen Kündigt PŸUR eine einseitige Preiserhöhung an, haben Sie gemäß § 57 TKG ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Preiserhöhung erfolgen, wirksam zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung.
3. Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet Ziehen Sie in ein Gebiet um, das PŸUR nicht mit seinem Netz versorgt, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen – sofern PŸUR keine gleichwertige Leistung am neuen Wohnort anbieten kann.
4. Vertragsänderungen durch PŸUR Nimmt PŸUR wesentliche Änderungen an den Vertragsbedingungen vor (z. B. AGB-Änderungen zu Ihrem Nachteil), steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu.
So gehen Sie vor
- Schriftlich kündigen: Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können.
- Begründung angeben: Nennen Sie klar den Grund für die außerordentliche Kündigung.
- Frist beachten: Handeln Sie zeitnah nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes.
Kontakt zu PŸUR
- Kundenservice: 0800 474 00 00 (kostenlos, Mo–Fr 8–20 Uhr, Sa 9–18 Uhr)
- Schriftlich: PŸUR, Postfach, 06813 Bitterfeld-Wolfen
- Online: Über das Kundenportal unter mein.pyur.com
Wichtiger Hinweis
Bewahren Sie alle Nachweise auf – Störungsmeldungen, Schriftverkehr und Reaktionen von PŸUR – da diese im Streitfall entscheidend sein können. Bei Ablehnung durch PŸUR können Sie sich an die Bundesnetzagentur oder eine Verbraucherzentrale wenden.
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