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Umzug & Verfügbarkeit

Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht bei der Telekom?

Sonderkündigungsrecht bei Umzug – Was gilt bei der Telekom?

Ein Umzug ist einer der häufigsten Gründe, warum Kunden ihren Internetvertrag vorzeitig beenden möchten. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie tatsächlich ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.


Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug greift nur dann, wenn die Telekom Ihnen am neuen Wohnort keinen gleichwertigen Anschluss anbieten kann. Das bedeutet konkret:

  • Die Telekom kann Sie an der neuen Adresse gar nicht versorgen, oder
  • der verfügbare Tarif ist technisch deutlich schlechter als Ihr bisheriger (z. B. nur DSL 16 Mbit/s statt Glasfaser)

In diesem Fall können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen, ohne eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.


Was passiert, wenn die Telekom am neuen Ort liefern kann?

Kann die Telekom Ihnen am Zielort einen gleichwertigen oder besseren Anschluss bereitstellen, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag läuft dann einfach weiter – idealerweise nehmen Sie Ihren Tarif mit um.

💡 Tipp: Die Telekom bietet in vielen Fällen einen kostenlosen Umzugsservice an. Dabei wird Ihr bestehender Vertrag an die neue Adresse übertragen.


So gehen Sie beim Umzug vor

  1. Verfügbarkeit prüfen: Checken Sie frühzeitig unter telekom.de/verfuegbarkeit, ob Ihre neue Adresse versorgt wird.
  2. Umzug melden: Informieren Sie die Telekom mindestens 4–6 Wochen vor dem Umzug – am besten über die Telekom-App, online oder telefonisch.
  3. Sonderkündigung einreichen: Falls keine Versorgung möglich ist, reichen Sie die Kündigung schriftlich ein und weisen Sie auf den Umzug als Grund hin.

Kontakt zur Telekom

  • 📞 Kundenservice: 0800 33 01000 (kostenlos, Mo–So 7–22 Uhr)
  • 💬 Online-Chat: telekom.de/kontakt
  • 📱 Telekom App: Umzug direkt digital melden

Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntwerden der Nichtverfügbarkeit. Handeln Sie also zügig, sobald feststeht, dass keine Versorgung möglich ist.


Fazit

Ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug ist möglich, aber nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die Telekom Sie am neuen Standort versorgen kann. Prüfen Sie die Verfügbarkeit frühzeitig und handeln Sie rechtzeitig.


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