Glauben Sie alles was im Internet verbreitet wird oder hinterfragen Sie einige Dinge? Auch das Internet selbst, wird häufig auf die Schaufel genommen und am Ende weiß niemand mehr, was er wirklich glauben soll oder nicht. In Folge lernen Sie die zehn bekanntesten Mythen über das Internet kennen und werden danach sicherlich schlauer sein. Einige davon sind „Wahr“ andere nicht.
- Filme streamen ist illegal
- Kein Internet nach Anbieterwechsel
Früher war es so, dass sich die Anbieter so lange Zeit lassen konnten, wie sie wollten, wenn der Anbieter gewechselt wurde. Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz aus dem Jahre 2012 schaut die Sache anders aus. Die Betreiber müssen die Umschaltung innerhalb von 24 Stunden erledigen, wenn es zu einem Anbieter Wechsel kommt. Wird dies nicht eingehalten, gibt es eine Strafe für den Betreiber. - Handys können zu einem Flugzeugabsturz führen
Nein, dieses Gerücht stimmt nicht. Bereits im Jahr 2004 gab es Tests seitens der Lufthansa, die dieses nicht bestätigten. In Deutschland wird immer noch verlangt, dass das Telefon im Flugmodus verweilt, während in den USA das Telefonieren erlaubt ist. Soweit man da oben einen Empfang hat, versteht sich. Würden Handys wirklich ein Problem darstellen, hätten Sicherheitsbeamte bei jedem Flug die Geräte eingesammelt, weil Sie sicher sein können, dass von 50 Fluggästen, mindestens einer das Handy nicht abschaltet. - Wasser stört das WLAN Signal
Dieser Mythos ist wahr, wenn Sie Ihren WLAN Router in der Nähe von Wassertanks, Brunnen oder Aquarien aufstellen, können diese das Signal blockieren. Das hat Virgin Media im Jahr 2013 rausgefunden. - Flatrate Bundles kosten mehr als reines Internet
Das stimmt teilweise, weil es darauf ankommt, was der Kunde benötigt. Wer kein Telefon braucht, sollte sich kein Bundle nehmen, weil er somit wirklich draufzahlt. Für jene, die alles benötigen, ist es im Endeffekt eine Ersparnis. - WLAN macht impotent
Ein Mythos der sich zum Glück nicht bewahrheitet, WLAN Strahlen oder auch die Hitze des Laptops auf der Schoß beeinflusst die Spermienproduktion nicht, wie angenehmen. Männer können weiterhin surfen so lange Sie möchten. - Bei einem Umzug dürfen Sie immer kündigen
Seit dem neuem Telekommunikationsgesetz ist das nicht mehr möglich, da ein Umzug im Inland keinen Grund mehr darstellt für eine Kündigung. Nur, wenn der DSL Provider am neuen Wohnort nicht funktioniert, ist ein Sonderkündigungsrecht möglich, das gleiche gilt für Umzüge ins Ausland. - LTE – schneller geht es nicht
Dieses Gerücht stimmt nur teilweise, weil es weit schnellere Möglichkeiten gibt. LTE ist im Bereich Mobilfunk der schnellste mit 50.000 Kbit/s. Nicht aber im Hausgebrauch, wo Kabel Verbindungen beispielsweise bis zu 200.000 Kbit/s erreichen. - Anonym surfen bedeutet man bleibt Privat
Das stimmt natürlich nicht, weil die IP Adresse immer gespeichert wird, es macht jedoch einen Unterschied, wer Ihre Daten sehen kann. Möchten Sie, dass Suchmaschinen bestimmte Dinge nicht speichern, können Sie wohl anonym surfen. Das Gericht kann dennoch nachvollziehen auf welchen Seiten Sie unterwegs waren, wenn es zu einer Straftat kommt. - Der Router muss nach Vertragskündigung nicht zurückgegeben werden
Auch eine Aussage, die nur teilweise stimmt. Es kommt darauf an, was im Vertrag steht und wie alt der Router ist. Handelt es sich um ein Modell, das sowieso auf dem Müll landet, können Sie sich dieses behalten, wenn der Vertragspartner zustimmt. Es ist immer besser, Sie fragen vorab, ob Sie es zurück schicken müssen oder nicht, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Diese Vermutung stimmt nicht ganz, weil es sich um einen Graubereich handelt. Falls Sie sich auf irgendwelchen dubiösen Seiten einen Film ansehen, der gerade im Kino läuft, dann ist es eigentlich illegal, wobei sich der Strafbar macht, der den Film hochlädt, da aber ein Datenaustausch stattfindet und Teile davon im Cache landen, sind Sie nicht ganz unschuldig. Halten Sie sich besser an legale Plattformen wie Maxdome oder Youtube.
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