Telefonieren am Steuer: Was erlaubt und was verboten ist
Grundsätzlich ist die Nutzung des Handys beim Autofahren verboten. Wenn Sie sich dennoch als Fahrzeugführer mit dem Smartphone am Ohr erwischen lassen, kann der Griff zum Handy teuer werden. Die Rechtsprechung ist in einigen Bereichen irritierend und lässt Sie mit offenen Fragen zur Handynutzung am Steuer zurück. Diese sieben Regeln bewahren Sie davor, von der Polizei angehalten und aufgrund der Handynutzung zu einem Bußgeld verurteilt zu werden.
Handynutzung am Steuer nicht nur für Autofahrer verboten
Generell gilt das Handyverbot nur für den Fahrzeugführer. Davon betroffen sind aber nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorrad- und Radfahrer. Die aktuelle Rechtsprechung stuft denjenigen als Fahrzeugführer ein, der ein motorisiertes oder nicht motorisiertes Fahrzeug lenkt und am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Das Verbot gilt für jegliche Formen der Benutzung, bei der sich das Smartphone in der Hand des Fahrzeugführers befindet. Dabei ist es unerheblich, ob das Gerät tatsächlich für ein Telefongespräch oder den Versand einer SMS genutzt wird. Die Regelung gilt nicht, wenn Sie Ihr Fahrzeug parken und das Smartphone bei ausgeschaltetem Motor in die Hand nehmen. In den Bereich der Nutzung fallen neben der Telefonie folgende Details:
> die Organizer-Funktion
> der Versand von Nachrichten jeder Art
> der Blick ins Notizbuch
> die Nutzung als Diktiergerät
> die Verwendung zur Navigation
> die Datenauslesung
> Anrufe wegdrücken
> Handy ans Ohr halten und Musik hören.
Alle Ausreden und Erklärungen helfen nicht, wenn Sie durch die Polizei gestellt werden. Selbst wenn Sie nur auf die Uhr schauen und dazu Ihr Smartphone in die Hand nehmen, zieht das eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg nach sich. Die Unterscheidung zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer nicht verbotenen Handlung fällt schwer. Denn die Beweiserbringung, warum man das Gerät in der Hand hält, ist nicht in allen Fällen plausibel möglich. Es ist beispielsweise erlaubt, dass Sie Ihr Handy aus der Mittelkonsole auf den Beifahrersitz legen. Sobald Sie allerdings einen Blick auf das Display werfen, tritt die Rechtsprechung der Benutzung und damit die Begehung einer Ordnungswidrigkeit in Kraft.
Bei „Stillstand“ keine Ordnungswiedrigkeit
Um dem Bußgeld und dem Punkt in Flensburg zu entgehen, schalten Sie vor dem Griff zum Handy und der Eingabe einer Rufnummer oder der Antwort auf eine Nachricht den Motor aus. Als Fahrradfahrer müssen Sie lediglich anhalten und nicht vom Rad steigen. Besitzen Sie ein Auto mit einer Start-Stopp Automatik, dürfen Sie bei Stillstand des Motors telefonieren. Achtung: Die Regelung gilt nicht, wenn Sie den Motor an einer roten Ampel ausschalten und den Stopp lediglich für die Überbrückung der Rotphase einlegen. In diesem Fall sind Sie immer noch Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr und damit ein Fahrzeugführer, der sich an die Regelungen zum Telefonieren am Steuer halten muss.
Mit einer Freisprecheinrichtung schützen Sie sich vor einem Bußgeld und dürfen über Ihr Handy Musik hören, Anrufe über die Sprachsteuerung entgegennehmen und die Navigation über das Smartphone nutzen. Ohne die im Auto fixierte Halterung verzichten Sie lieber auf Ihr Handy und halten an, wenn Sie einen Anruf erledigen oder eine Nachricht versenden möchten. Ausnahmen gelten nur, wenn der Motor ausgeschaltet oder das Fahrrad aus dem öffentlichen Straßenverkehr gebracht und angehalten ist.
Fazit: Günstige Handytarife nicht durch Bußgelder verteuern
Ihre Freude über einen günstigen Tarif hält an, wenn Sie die Handykosten nicht durch Bußgelder in die Höhe treiben. Auch wenn es einige ungeklärte Punkte in der aktuellen Rechtsprechung gibt, handeln Sie sicher und verzichten lieber vollständig auf das Smartphone am Steuer. Als Fahrzeugführer tragen Sie die volle Verantwortung für die Sicherheit, die nicht nur Ihre Person, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer betrifft. Schon eine kleine Ablenkung schränkt Ihre Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr ein und ist eine häufige Ursache schwerer Unfälle.