Die Nachrichten, dass der Messanging-Dienst WhatsApp angeblich die Nutzungsbedingungen ändern und dabei das Mindestalter auf 16 Jahren hochsetzen will, machen ihre Runden. Der Grund für die Änderungen könnte die EU-Datenschutzgrundverordnung sein. Von dieser wird die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Minderjähriger neu geregelt, wie der gut unterrichtete Fan-Blog WABetaInfo twitterte.
Bislang ist ein Mindestalter von 13 Jahren vorausgesetzt
Der kostenlose Messaging-Dienst, der zu Facebook gehört, setzt aktuell ein Mindestalter von 13 Jahren voraus. Der genaue Wortlaut der Nutzungsbedingungen lautet:. „..bzw. So alt, wie es in deinem Land erforderlich ist, damit du berechtigt bist, unsere Dienste ohne elterliche Zustimmung zu nutzen.“ Laut dem Tweet des Fan-Blogs soll das neue Mindestalter bis zum 25. Mai in Kraft treten.
Die DSGVO und das Mindestalter für soziale Netzwerke
Der Grund für die Wahl dieses Datums dürfte sein, dass die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab Mai gültig ist und in der im § 8 die „Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes im Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft“ geregelt sind. Laut den neuen Bedingungen ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Kindes erst ab dessen vollendeten 16. Lebensjahr rechtmäßig.
Allerdings haben die Mitgliedsstaaten der EU das Recht, eine niedrigere Altersgrenze vorzusehen. Diese darf jedoch nicht unter 13 Jahren fallen. Eben das entspricht den aktuellen Nutzungsbedingungen von WhatsApp. Von dem Fan-Blog WABetaInfo wird jedoch nicht erwähnt, ob es zu einer weltweiten Anhebung des Mindestalters geben wird oder ob davon nur bestimmte Länder betroffen sind. Die Frage des Mindestalters war bei der Verabschiedung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung vor allem in Hinsicht auf die sozialen Netzwerke heftig umstritten.
Das Problem der Altersüberprüfung
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie mit den bereits registrierten Benutzern, die das 16. Lebensjahr zu dem Zeitpunkt noch nicht vollendet haben, umgegangen wird, wenn es zu der Änderung kommt. Da von WhatsApp das Alter nicht abgefragt wird, liegt die Aufgabe der Überwachung bei den Play- bzw. App-Store, sofern die Angaben die dort hinterlegt werden, der Wahrheit entsprechen.
Das Problem das besteht, ist, dass bereits die Grundschulkinder bzw. spätestens in der fünften Klasse sich in WhatsApp-Gruppen organisieren. Die Eltern haben kaum eine Chance die Zustimmung zu verweigern, wenn sie nicht wollen, dass ihre Kinder als Außenseiter abgestempelt werden. Damit die Kinder vor möglichen Gefahren geschützt werden können, muss es eine strengere Kontrolle geben ebenso wie eine entsprechende Aufklärung sowie Alternativ-Angebote zusammen mit der EU-Datenschutzverordnung.
WhatsApp als Gefahr für die Privatsphäre und Entwicklung der Kinder
Von einem deutschen Gericht wurde 2016 festgestellt, dass für die Kinder und Jugendlichen WhatsApp grundsätzlich eine Gefahr für deren Privatsphäre und Entwicklung darstelle. Ein Vater wurde dazu verurteilt, den Chat-Client seiner damals minderjährigen Tochter von dem Smartphone zu entfernen.
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