Sobald Sie mit mindestens 75€ in Verzug sind, ist es der Telekom möglich, Ihren Anschluss zu sperren. Diese Sperrung muss Ihnen die Telekom zwei Wochen vorher mitteilen (siehe § 45k Abs. 2 TKG). Eine weitere Woche können Sie dann noch eingehende Anrufe entgegennehmen, bevor der Anschluss komplett stillgelegt wird. Die Grundgebühr ist weiterhin zu verrichten.
Eine Entsperrung Ihres Anschlusses findet erst mit Zahlungseingang statt. Eine frühzeitigere Freischaltung durch Zusendung eines Zahlungsbeleges ist nicht möglich.