Generell ist zu sagen, dass ein Sonderkündigungsrecht eines DSL Vertrages nur sehr selten möglich ist. Bei der Deutschen Telekom beispielsweise ist der Umzug noch kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Laut Gesetzgebung ist ein Sonderkündigungsrecht nur dann einzuräumen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund ist beispielsweise eine nicht erbrachte Leistung. Wurden Ihnen von der Telekom Leistungen vertraglich zugesichert und nicht erbracht, können Sie Ihren DSL Vertrag fristlos kündigen. Der Rücktritt ist allerdings erst dann möglich, wenn Sie von der Telekom eine Nachbesserung verlangt haben. Kommt die Telekom dieser Nachbesserung nicht nach, können Sie kündigen.
Auch die Änderung der AGB ist ein Grund, der Sie zur fristlosen Kündigung berechtigt. Erhöht die Telekom z.B. die Preise und Sie möchten dem nicht zustimmen, haben Sie die Möglichkeit Ihren DSL Vertrag zu kündigen.
Wie bereits erwähnt ist der Umzug des Anschlussinhabers kein Grund für eine fristlose Kündigung. Stellen Sie jedoch fest, dass die Telekom die Leistung die Sie aktuell in Anspruch nehmen, am neuen Wohnsitz nicht gewährleisten kann, können Sie mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Weiterhin bleibt zu sagen, dass je nach aktueller Situation entscheiden werden kann und eine Kündigung auch auf Kulanz zugelassen werden kann. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Support Team der Deutschen Telekom in Verbindung.